Hallo,
Am 23. Juni 2008 12:06 schrieb Claudia Rauch claudia.rauch@wikimedia.de:
Der KDE e.V. als in Deutschland eingetragener Verein arbeitet mit genau einer solchen Proxy-Regelung. Es scheint also mit den deutschen Gesetzen vereinbar zu sein.
Machen wir im Digitale Kultur e.V. auch. Deckelung = ein Benutzer darf maximal einen weiteren Benutzer vertreten.
Auszug aus der Satzung:
5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Ist ein ordentliches Mitglied an der Teilnahme der Mitgliederversammlung verhindert, kann es sein Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes ordentliches Mitglied ohne Wahlamt übertragen. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen und ist dem Vorstand zu Beginn der Mitgliederversammlung vorzulegen. Ein ordentliches Mitglied ohne Wahlamt kann neben dem eigenen höchstens das Stimmrecht eines weiteren Mitglieds wahrnehmen. Untervollmachten sind ausgeschlossen.
Tschüss, Tim.