Hallo Stepro,
Hallo Daniel,
ich sehe das etwas anders. Aus Erfahrung (wir hatten das ja leider
schon) wissen wir doch, dass die Herausgabe der Mitgliederdaten an
andere Mitglieder nicht erfolgt, sondern dass damals eine Lösung über
einen dazwischengeschalteten Notar erfolgte. Vermutlich würde dies im
Wiederholungsfall ebenso passieren.
Hierzu zitiere ich den Vereinsjuristen:
Hat der Antragsteller hingegen ein
berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann er die Herausgabe der
gesamten Mitgliederliste verlangen. Typischerweise ist dies der Fall, wenn
das Mitglied beabsichtigt, einen Antrag auf Einberufung einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung zu stellen.
Ich hatte damals nämlich der Herausgabe meiner Daten widersprochen, aber
der Verein musste die Daten herausgeben. Das damals ein Notar war ist
schön, aber nicht zwingend.
Das Protokoll soll eine Zusammenfassung der
Geschehenisse, Ergebnisse
und Beschlüsse bieten. Wir haben uns vor einiger Zeit auf ein
Ergebnisprotokoll geeinigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisprotokoll
Eine kleinteilige Niederschrift aller Einzelheiten sehe ich damit nicht
als notwendig an.
Vor allem aber soll das Protokoll die Geschehenisse wiedergeben, wie sie
tatsächlich passiert sind. Fakt ist, die MV hat Mitglieder mit den laut
genannten Nicht-Realnamen gewählt. Also muss dies auch so im Protokoll
stehen.
Ob die Tatsache an sich so sinnvoll bzw. formell korrekt ist oder nicht,
spielt dabei erst einmal keine Rolle. Es war so, also muss es auch so im
Protokoll stehen.
Natürlich hätte jeder Teilnehmer der MV (also auch Du) bei Missfallen
dies ansprechen können. Es hat aber niemand angesprochen oder bemängelt,
also wurde die Wahl so durchgeführt und enstprechend protokolliert.
Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht da (ich irrte noch um den Tagungsort).
Ansonsten HÄTTE ich widersprochen. Warum keiner von euch widersprochen
hat, weiß ich nicht. Aber ich tue es jetzt.
Das Protokoll im Nachhinein so "zurechtzubiegen", wie es hätte sein
sollen, statt wie es tatsächlich war, kann wohl kaum korrekt sein. Daher
wird das Protokoll betreffs des Wahlgangs zum Präsidiumsvorsitzenden
natürlich auch nicht nachträglich geändert, sondern eine Ergänzung des
Protokolls mit dem Ergebnis der erneuten Auszählung verfasst. Alles
andere wäre schlicht eine Verfälschung der Geschehenisse.
Nun, dann kann ja auch der Real-Name „ergänzt“ werden; wegen mir auch
nur im Exemplar für das Gericht.
Beste Grüße,
Steffen
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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