On 25.10.2011, at 12:25, Tobias Oelgarte wrote:
Ich wurde gerade auf diese Entscheidung des BGH
aufmerksam gemacht:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich…
oder etwas anders beleuchtet
http://www.golem.de/1110/87264.html
Mag uns zwar nicht direkt betreffen, schießt aber dennoch in die gleiche
Richtung, wie das italienische Gesetz.
Moin,
Googles Einwand finde ich allerdings sportlich: „Zum anderen hatte der Geschäftsmann laut
Google vor Gericht nicht ausreichend belegt, dass die über ihn aufgestellten Behauptungen
nicht zutreffen.”
Gruß
Henriette
nya~
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