Hallo Martin,
2014-02-10 1:11 GMT+01:00 DerHexer <wikipedia_emails-nachfrage(a)yahoo.de>de>:
Die Formulierung "Die einzelnen Anträge stehen in
einem inneren
Zusammenhang, da sie alle das Thema der ,Fernwahl' betreffen." fechte ich
hiermit an: Übersehen hat der Vereinsanwalt, dass die Punkte 1 bis 4 sich
ausschließlich auf die Online-Fernwahl beziehen, während Punkt 5 sich auf
die Fernwahl allgemein bezieht. Der weitergehende Antrag hätte somit vor
dem spezielleren Antrag und damit eigenständig behandelt werden müssen.
Zudem wurde der Teil der erst zu beschließenden Satzungsänderung "Die
Mitgliederversammlung kann beschließen, darüber hinaus weitere
Anträge den Mitgliedern zur Entscheidung per Fernwahl vorzulegen." durch
die Versendung der Punkte 1 bis 4, einen Nicht-Satzungsänderungs-"Antrag,
der den Mitgliedern zur Entscheidung per Fernwahl vorgelegt wurde,"
darstellen, geradezu konterkariert.
Nicht wirklich. Ob die Mitgliederversammlung vor der Satzungsänderung ohne
weiteres Anträge der gesamten Mitgliederschaft hätte vorlegen können, ist
ungeklärt. Tatsächlich wurde es bisher nicht getan, wäre aber nach Ansicht
der Antragsteller (aka die AG Wahlen) ein Weg, wie sichergestellt werden
kann, dass über wichtige Anträge ("wichtig" im Ermessen der MV) nicht nur
die wenigen anwesenden Mitglieder bestimmen können. Deswegen steht es jetzt
auch in der Satzung drin.
Bereits die vorletzte MV hat anerkannt, dass wir ein Beteiligungsdefizit
haben und dringend etwas tun müssen, um mehr Mitgliedern--auch unabhängig
von ihrer Anwesenheit bei der Versammlung--Gelegenheiten zur Mitsprache und
Mitbestimmung zu geben. Das tut die Satzungsänderung, und zwar auf
ausgesprochen vorsichtigem Wege.
Umso mehr ärgert es mich, dass die Antragssteller
trotz Bitte des
Präsidiums die Teile nicht getrennt haben, sondern vollkommen
unnötigerweise darauf beharrten, sie unbedingt in dieser, meines Erachtens
eindeutig irregulärer, Weise einzureichen.
So eine Bitte gab es nicht. Aus dem Protokoll der Präsidiumssitzung geht
hervor, dass einige Präsidiumsmitglieder den Antrag inhaltlich
kritisierten, das Gremium als Ganzes aber von einer Stellungnahme absah.
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass das Präsidium (oder irgendjemand)
an mich oder eines der anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe mit dieser
Bitte herantrat.
Kurzer Rückblick: Der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe Wahlen war es,
Vorschläge zu erarbeiten, wie das "weitere Mitgliederwachstum sinnvoll im
Rahmen der Mitgliederversammlungen abgebildet werden kann". Dabei waren
auch " technische Möglichkeiten zur satzungskonformen Fernwahldurchführung"
zu prüfen. In Folge desssen haben wir eine repräsentative Umfragen
durchgeführt, deren Ergebnisse wir auf der vorletzten Mitgliederversammlung
vorgestellt haben (
https://forum.wikimedia.de/w/AG_Wahlen/Bericht_Mai_2013)
und die letztlich zu dem Antrag geführt haben, der hier für so viele
Diskussionen sorgt.
Der Antrag wurde mit 255:84 Stimmen (das ist eine Mehrheit von über drei
Vierteln!) angenommen. Das allein sollte eigentlich schon ausreichen, diese
Farce hier zu verhindern. Es geht hier um einen Antrag, der die
demokratischen Mitspracherechte aller Mitglieder stärkt und mit dem
einmaligen (!) Versuch von Onlinewahlen auch dem Ergebnis der
repräsentativen Umfrage (79% dafür, 9% dagegen) folgt. Und der soll nun
ungültig sein, weil allen Mitgliedern das Recht gegeben wurde, darüber
abzustimmen? Ich glaub, es hackt.
Beste Grüße
Sebastian Moleski