On 11.02.2014, at 23:32, DaB. wrote:
Guten Abend,
Hallo Pavel,
Am 11.02.2014 22:07, schrieb Pavel Richter:
ich
erwarte das der Punkt S1 gar nicht in Kraft tritt oder wenn, dann
> nur im satzungsänderungrelevanten Teil (Punkt 5). Erwarten tue ich dazu
> eine Aussage von Präsidium und Vorstand in der sie erklären, dass der
> Antrag vor vorne-herein ungültig war und nie so hätte eingebracht werden
> dürfen.
>
Eine solche Erklärung wirst Du von mir als Vorstand nicht bekommen, da ich
Deine Meinung (nach reiflicher Überlegung und unter Heranziehung
anwaltlichen Rats) nicht teile. Der Antrag S1 ist nicht nichtig - somit
erübrigt sich jede weitere Diskussion bezüglich des Protokolls.
nun, Apper fragte mich, was ich erwarte. Das ich das nicht bekommen
werde, ist mir schon klar. Denn das du dich wieder mal auf deine
Der-kann-mir-gar-nichts-und-ich-bin-der-Chef-Position zurückziehen
wirdst, war mir von vorne herein klar (das kenne ich schon von dir). Ist
aber gut, dass du es noch mal so deutlich zum Ausdruck bringst, damit
auch die Anderen es sehen.
sorry, aber hier scheint mir doch einiges durcheinanderzugehen. Das wird auch dadurch
nicht besser, daß mehrere Stränge von Fragenkomplexen munter mal parallel und mal
vermischt diskutiert werden.
Nehmen wir doch nochmal die Kritikpunkte aus DaB.s erster Mail dieses Threads (die Mail
kam am 09. Januar 2014):
1.) Der Antrag S1 ist in seiner Gänze ungültig. Bei
ihm handelt es sich
nicht um eine Satzungsänderung, sondern um einen normalen Antrag dem
eine Satzungsänderung untergeschoben wurde. Da jedoch über den normalen
Antrag eine Fernwahl durchgeführt wurde ist der Beschluss ungültig, da
laut Satzung über normale Anträge nur die anwesenden Mitglieder
entscheiden. Ob der Satzungsänderungsteil (Teil 5) alleine Rechtkraft
erlangt mag ein Rechtsgutachten klären.
* Dazu gibt es ja jetzt eine Stellungnahme eines Rechtsanwalts (übrigens wär der Wortlaut
der Anfrage an ihn tatsächlich interessant – aber das nur am Rande). Für mich las sich das
als „Man kann nicht sagen, daß das qua Satzung falsch, verboten, unmöglich oder ungültig
war; aber es ist qua Satzung auch nicht eindeutig zulässig". Also nicht in die
Schubladen für schwarz oder weiß, richtig oder falsch einzusortieren.
** Das sich Pavel und ggf. das Präsidium der Einschätzung des Rechtsanwalts anschließen,
ist ganz sicher kein Zeichen von Ignoranz. Experten zieht man nicht Rate, weil man ihre
Einschätzung per se ignorieren will, sondern weil man Rechtssicherheit möchte. Diese
RA-Stellungnahme wurde auf der Liste deutlich eingefordert: Es ist nichts anderes als eine
Schofless der Gesinnung, wenn man sie nicht anerkennen will nur weil sie nicht das
erwünschte Ergebnis gebracht hat.
** Was der Rest der Beteiligten (DaB. und Olaf als vehement Widersprechende und die
Listenleser als Mitdiskutierende oder -lesende) aus dieser Einschätzung machen und/oder
welche Konsequenzen sie daraus ziehen, ist deren Sache. Sache Pavels oder des Präsidiums
ist das nicht (schließlich ist jeder für sich selbst verantwortlich und niemand aus
Vorstand oder Präsidium ist gezwungen sich die Meinung anderer zu eigen zu machen).
** In bzw. an dem ganzen Ding hängt dann noch die überaus knifflige Fragestellung wie man
eine möglichst hohe Beteiligung aller Mitglieder an einer demokratischen Willensbildung
erreicht, ohne das die Menschen an einem geographisch fixen Punkt körperlich anwesend sein
müssen. Am Ende läuft das m. E. auf die gleichermaßen simple wie sehr schwierige Abwägung
zwischen „Online-Abstimmungen ermöglichen einen relativ einfachen und schmerzfreien Zugang
zur Partizipation" und „Online-Abstimmungen sind so sicher wie eine unabgeschlossene
Haustür" hinaus.
Schwierig an der ganzen Sache ist, daß ich z. B. nicht weiß _wie_ die Mitglieder dazu
befragt wurden. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man fragt: „Wäre es nicht
flauschiger, wenn Du vom Sofa aus einen Antrag bequem abstimmen kannst, als ihn
umständlich durch Nacht und Nebel in die Briefpost tragen zu müssen" oder ob man die
Leute umfassend über Risiken und Nebenwirkungen von Online-Abstimmungen aufklärt und sie
dann befragt. Das ist eine zweifellos wichtige Frage und eine noch viel wichtigere
Diskussion – die hat mit dem Protokoll bzw. der Richtig- oder Gültigkeit des Protokolls
als solchem aber nichts zu tun.
2.) Die Mitglieder der Zählkommision sind nicht mit alle realen Namen
aufgeführt, sondern teilweise wurden Pseudonyme verwandt.
* Die Frage nach der Anonymität von Stimmzählern muß ggf. bis zur nächsten MV geregelt
werden, hat aber für das Protokoll insofern wenig bis gar keine Bedeutung, weil die beiden
unter Nick im Protokoll stehenden Stimmzähler das Auszählungsprotokoll nicht
unterschrieben haben.
3.) Die Anmerkungen (u.A. von mir) über das nicht korrekte Arbeiten der
AG Wahlen finden sich nicht im Protokoll. Dort ist z.B. nicht vermerkt,
dass die AG-Wahlen keine Protokolle ihrer Arbeit vorgelegt hat (Verstoß
gegen A5 der 9. MV).
* Inwieweit das Auswirkungen auf die Gültigkeit und Korrektheit des MV-Protokolls hat,
erschließt sich mir nicht. Wurde bisher – so weit ich micht entsinne – auch nicht
diskutiert und erst heute … nee: gestern (also am 11. Februar 2014) nochmal von Olaf
thematisiert.
4.) Die Hauptkritik an S2 war nicht die zu knappe Zeitvorgabe, sondern
das kein Not gesehen wurde, die Satzung zu ändern.
* Kann ich gerade nicht nachvollziehen … Haben wir das auf der Liste überhaupt diskutiert?
Und ganz naßforsch gefragt: Müssen alle Argumente der Diskussionen wiedergegeben werden
oder zählt für das Protokoll nicht vor allem das Ergebnis der Abstimmung, Meinungsbildung
oder Willensbekundung?
5.) Die Wahl von Nikolas Becker kann nicht richtig geschildert sein.
Wenn es 340 gültige Stimmen gab, dann können nicht 315 Ja- und 31
Nein-Stimmen (plus 4 Enthaltungen) gezählt worden sein.
* Da sind wir nach meinem Gefühl insofern fertig mit der Diskussion, als a) die
Niko-Stimmen erneut ausgezählt wurden und per Anhang auch zum Protokoll gefunden haben; b)
sind wir uns wohl alle einig, daß es vorkommen kann, daß versehentlich falsch
(aus-)gezählt wird oder sich Zahlendreher in Protokolle einschleichen.
6.) Ich wage zu beweifeln, dass es sich bei der Unterschrift von Robin
Tech um eine Unterschrift mit Vor- und Zunahmen handelt. Es scheint sich
eher um ein Kürzel zu handeln.
* Hat bisher niemand für diskutierenswürdig befunden (so weit ich mich entsinne) und war
daher wohl von keinem allgemeinen Interesse. Ja, irgendwie sieht das etwas seltsam aus mit
dieser offenkundig handschriftlich nachgetragenen Unterschriftenzeile. Aber bisher konnte
niemand nachweisen, daß es sich nicht um Robins Unterschrift handelt (und der wird
vermutlich den Teufel tun und uns Unterschriftenproben auf eine öffentlich archivierte
Mailingliste schicken!).
Wenn du dich nicht weiter zu dem Protokoll äußern
möchtest (die ganze
Sache ist ja schon peinlich genug für dich), so ist dies dein gutes
Recht; aber ob die Diskussion hier enden wird, wird sich zeigen.
Ich bin ja nun weiß GOtt kein Abnicker oder ein Schäfchen, das unhinterfragt den Führern
folgt: Selbst ich muß aber sagen, daß nach all den langen Diskussionen für mich eines
problemlos akzeptierbar ist: Das Protokoll gibt _das_ wieder was auf der MV passiert ist.
Man möge mich korrigieren, aber m. E. ist das Aufgabe, Sinn und Zweck eines Protokolls.
Ob die Sache „peinlich" für Pavel ist … nein, ist sie nicht. Wenn überhaupt, dann
sehe ich mehrere Stellen an denen mehrere Leute viel sorgfältiger hätten arbeiten und/oder
vorgehen müssen. Ob die alle deshalb ein bisschen schlampig waren, weil Pavel sie nicht
genug beaufsichtigt hat, weiß ich nicht. Vermutlich aber nicht.
Bestes
Henriette
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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