Michail Jungierek michail.jungierek@googlemail.com wrote:
Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein kandidie- renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist? Null?
Mehr Ja- als Nein-Stimmen. Im Extremfall könnte der-/diejenige mit einer Ja-Stimme gewählt werden. Siehe dazu auch den Entwurf der Wahlordnung § 4 Abs. 3 (http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/A_1)
Und was passiert, wenn dieser Fall (jetzt oder nach dem Be- schluss der Wahlordnung) nicht eintritt? Oder nur einzelne Positionen so gewählt werden? Wenn beispielsweise an dem En- de einer Mitgliederversammlung nur ein Schriftführer oder nur ein Beisitzer eine Mehrheit erhalten hat, ist der Vor- stand dann gewählt in dem Satzungssinn, dass die Amtsge- schäfte an ihn übergehen? Wie sieht es aus, wenn kein einzi- ger Kandidat eine Mehrheit erhalten hat? Was geschieht, wenn dies bei der Kassenprüferwahl passiert?
Tim