Kurt schrieb am Monday, January 01, 1601 1:00 AM:
Hallo Kurt, danke das du in diesem Punkt aktiv geworden bist.
Zur Zeit bin ich in Kontakt mit
- RA Sebastian Biere von der Kanzlei JBB: Sehr freundlich, konnte schnell
sehr klar durchschauen, wie die Problemlage ist, welche Bedenken es gibt, und machte auf mich einen sehr guten Eindruck. Er konnte auch klar sagen was er nicht weiß und will sich kundig machen. Bisher kümmert er sich auf jeden Fall um den §2(3), ich habe ihn gebeten, uns auch bei den restlichen Fragen zu helfen.
Gibt es schon Rückmeldungen/Einschätzungen bzgl. des §2.3 ?
- dem Anwalt vom ADFC: Die bisherigen Kommentare waren ja
sehr hilfreich; Ich habe ihm jetzt eine von Arne und mir erstellte Liste der offenen Fragen zugemailt.
Könntest du diese Liste bitte hier veröffendlichen, damit auch wir anderen wissen, was bereits geklärt ist/in der Klärung ist ?
* Sylvia Nickel: Eine ältere Fassung der
Satzung wurde ja im Großen und Ganzen schon von Ihrem Anwalt abgesegnet, ich habe sie jetzt aber nochmal auf die noch offenen Fragen angesetzt.
Nicht mehr in Kontakt bin ich mit
- der Anwältin von Jimbo: siehe Chat
Hier musst du mir auf die Sprünge helfen: Welcher Chat? (ungefähres Datum bzw. Inhalt des Chats). Falls ich nicht anwesend gewesen seinen sollte, könnte mir jemand bitte ein Log zuschicken?
- einem Steuerberater, der 180 Euro Vorschuss wollte und mich von seiner
Sekretärin abfertigen ließ
Sauerrei!!!! :-( Da wissen wir ja jetzt, wenn wir später nicht damit beauftragen. ;-)
- einem sehr freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit
das
Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die "Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Müssten diese Bescheide dann in die Satzung oder würde eine Einreichung mit der Steuererklärung genügen?
Diesen letzten Hinweis sollten wir ggf. sicher ernst nehmen, aber ich
denke
wir haben für die restlichen Fragen jetzt genügend "Eisen im Feuer", so dass es sich nicht lohnen würde dafür noch einen weiteren Anwalt zu bezahlen.
Kannst du mal so ungefährt schätzen, wieviel Geld wir bereits an Anwaltkosten "verbraucht" haben?
Ich bin wieder relativ zuversichtlich und melde mich, sobald ich
Ergebnisse
berichten kann.
Das wäre schön. :-)
Kurt
Mit freundlichen Grüssen DaB. - Aktiver Mitarbeiter der Wikipedia [A] - - Aufbauhelfer des Wiktionarys [B] -
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