Hallo Liesel,
On 23.04.2010 07:24, Liesel wrote:
Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder man verzichtet auf die Möglichkeit der Briefwahl. Damit einher geht natürlich, dass ein Teil der Vereinsmitglieder seine Rechte nicht wahrnehmen kann. Um hier aber zu verhindern, dass eine kleine Gruppe den Vorstand wählt, sollte dann in die Satzung eine andere Beschlussfähigkeitsregelung aufgenommen werden.
Oder man macht es wie bisher, dass bis zu bestimmten Terminen die Kandidaten feststehen und es dann keine Veränderungen mehr gibt.
Korrekt. Diese Diskussion wurde bisher auch nur in Ansätzen geführt. Die Frage, inwiefern Satzungsänderungsanträge und Wahlvorschläge auch auf der MV noch geändert bzw. hervorgebracht werden können, haben wir vor einiger Zeit mit dem Vereinsjuristen besprochen. Er sieht es so, dass die Frist verbunden mit der Möglichkeit der Fernwahl solche Änderungen und zusätzlichen Kandidaturen unmöglich macht, da damit den Mitgliedern die "Möglichkeit der Fernwahl" genommen wird, die unsere Satzung vorschreibt.
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