Es gibt immer mehr Entscheidungen des Gerichtshofes der EU, also des
EuGH mit Sitz in Luxemburg,
welche die Online-Welt betreffen und daher auch für die
Wikimedia-Community von Belang sind:
Verwendung von Tracking Cookies - eine voreingestellte Zustimmung zu
Cookies ist unzulässig
(EuGH vom 1. Oktober 2019, Aktenzahl: C-673/17, Ausgangsfall in
Deutschland, Anbieter
Planet49 von Online-Glücksspielen)
Abgrenzung eines privaten von einem kommerziellen Angebot auf einer
Online-Plattform
(EuGH vom 4. Oktober 2018, Akttenzahl: C-105/17, Ausgangsfall
"Kamenova" aus Bulgarien)
Like-Buttons und ihre Verwendung
(EuGH vom 29. Juli 2019, Aktenzahl: C-40/17, Ausgangsfall entstand in
Deutschland)
Unternehmen in Österreich müssen die neuen EU- Online-Zahlungsregeln
bis 31. Dezember 2020 umsetzen. Diese neuen Regeln schreiben vor, dass
eine Zahlung für ein im Internet erworbenes Produkt mittels doppelter
Kundenauthentifizierung - also auf zwei Kanälen - freigegeben werden
muss.
Verbot von "Geoblocking", dieses "Geoblocking" war früher sehr
beliebt
zum Abzocken der Kundschaft und zur Beschränkung von Kundenrechten -
erfolgte in Österreich mit der UWG-Novelle 2018; es wurde eine neue
Verwaltungsstrafbestimmung in das UWG (Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb) aufgenommen, und zwar § 33d, die eine Geldstrafe von bis
zu € 2.900.- vorsieht. Diese neue Bestimmung bezweckt die Umsetzung
der EU-Geoblocking-Verordnung, diese Verordnung (EU 2018/302) ist seit
3. Dezember 2018 in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar.
Die neue EU-Verordnung 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Juni 2019 bringt mehr Fairness für gewerbliche
Nutzer(innen) von Online-Plattformen. Sie wird ab 12. Juli 2020 in
jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten, ohne dass es grundsätzlich
einer Umsetzung in nationales Recht bedarf.
Gesetzestexte der EU sind in ihren Amtssprachen im Volltext und gratis
abrufbar - hier der Link zur deutschen Sprachversion:
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE