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Information: Da in letzter Zeit die Disziplin bezüglich der
notwendigen Reports stark nachgelassen hat, diese aber eine
Grundvoraussetzung für die Genehmigung der
Reisekostenunterstützung sind und als Grundlage der Reports
an die Foundation dienen, erfolgt künftig nur dann eine
neuerliche Reisekostenunterstützung, wenn zuvor alle noch
offenen Reports von der betreffenden Person abgegeben wurde.
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Beschluss: Unterstützungen für neue Reisen werden nur dann
genehmigt, wenn die vergangenen Reports innerhalb von vier
Wochen in der Geschäftsstelle eingetroffen sind.