Hallo Gerhard,
vielen Dank für die Mühe das nochmals genaustens aufzuschlüsseln.
On 24.02.2011 14:21, Gerhard Wrodnigg wrote:
Am 24.02.2011 11:13, schrieb Manuel Schneider:
Natürlich ist mir bekannt, dass das Budget noch
aussteht (wurde für März
angekündigt und auch an der GV so besprochen).
Ja, das Budget steht noch aus, und
zwar jenes für das Vereinsjahr 2010/11.
Wo ist dieses ominöse Vereinsjahr eigentlich definiert? Verschiedene
Parteien werfen mit unterschiedlichen Interpretationen darüber herum und
streiten damit auf einer Ebene, auf der ich selber ehrlich gesagt nicht
mehr mitkomme.
Könnten wir uns nicht einfach darauf einigen, dass Vereinsjahr =
Kalenderjahr ist? Der aktuelle Vorstand wurde am 26. November gewählt,
dh. 2011 würde sich insofern anbieten. Sowohl für den Voranschlag als
auch den Zeitraum des Literaturstipendiums (dessen Beschluss lautet
"1000 EUR / Jahr").
Mein Ziel - aber das ist meine ganz persönliche Meinung - wäre, dass wir
die GV-Zeiträume so stauchen, dass wir im Januar 2012 wieder eine GV
haben und mittig zwischen dem 26. November 2010 und Ende Januar 2012.
Dann könnte man nun eine Gebahrenrechnung bis zum 31.12.2010 erstellen
und eine für das Kalenderjahr 2011 (an der GV Mitte 2011 wäre dies halt
ein Zwischenstand).
Von mir aus kann auch die GV im November / Dezember beibehalten, und
dort die Weichen für das kommende Jahr stellen. Trotzdem wäre es dann
auch hier angebracht das Kalenderjahr zu verwenden. Ich will weg davon,
dass wir angebrochene Jahre und Monate irgendwie verwursteln, wie das
dieses Jahr an der GV war. Aus dem Finanzbericht blickt doch sonst
keiner mehr durch.
Eigentlich hätte ich mir erwartet, dass der Vorstand
(da er zur GV mit
dem Ansinnen, eine weitere Periode die Geschäfte zuführen erschienen
ist) BEI DER GV einen "/Voranschlag für das Vereinsjahr 2010/2011 vorlegt"/.
geschenkt, klar. Aber damit bist Du bei mir leider an der falschen
Adresse. Ich kanns nicht ändern - war so.
Jetzt, drei Monate nach der GV immer noch auf den 15.
März zu verweisen
- das ist 45 Tage vor dem Ende des Vereinsjahres - ist irgendwie ganz
und gar nicht das, was ich mir von einem Vorstand erwarte.
s.o. bzgl. Vereinsjahr.
Abgesehen davon bin ich hochgradig verwundert, dass
dieses Thema nicht
vom Vorstand selbst als Punkt der Tagesordnung der GV vorgesehen wurde
(so kenne ich es jedenfalls von anderen Vereinen).
geschenkt, s.o.
1. Chaptervertrag
2. Versicherung (Allianz)
3. Beauftragung zur Softwareentwicklung (GlobalBeo)
4. Beauftragung der Steirischen Wirtschafstreuhand GmbH&CoKG
5. allfällige weitere Verträge
ad 1.: Hier wurde mehrfach das Fundraisingagreement 2010 vorgelegt. Auf
Nachfrage wurde irgendwann von Beppo eine Erklärung übermittelt, dass es
gar keinen Chaptervertrag zwischen WMAT und der WMF gibt. Hier besteht
also Handlungsbedarf.
besteht er? Solange die WMF keinen Chaptersvertrag haben will ist alles gut.
Tatsache ist aber, das aufgrund verschiedener Nachfragen (eben auch von
uns, aber nicht nur) die WMF just im Februar ganz kurzfristig an alle
Chapter die noch keinen oder keinen aktuellen Vertrag hatten (wir sind
nicht die einzigen) eine neue Version herausgeschickt hat und diese ganz
schnell unterschrieben haben will.
Ich weiss das, weil ich (unabhängig von WMAT) auf der
Chapters-Mailingliste mitlese, und ich habe daraufhin bei uns im
Vorstand nachgefragt. Kurt schrieb, das Christoph den Vertrag hätte und
bat ihn uns bereitzustellen bzw. gleich ins Mitgliederwiki zu laden.
Dies ist bislang noch nicht geschehen. Er sollte eigentlich auch längst
unterschrieben sein.
Ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich den Vertrag selbst noch nicht
habe, sonst würde ich ihn selbst online stellen. MMn. kann man so einen
Vertrag ja auch allgemein, nicht nur im Vorstand diskutieren.
ad 2.: Der Vertrag mit der Allianz wurde übermittelt
und festgestellt,
dass dieser nicht mehr besteht. Darf ich daher um ein Schreiben des
Vertragspartners bitten, das dies bestätigt?
Muss ich an Kurt verweisen.
ad 3.: Es wurde ein Angebot übermittelt, das eine
interessante Genesis
aufweist, aber das ist nicht wirklich Gegenstand der Anfrage. Es geht um
die Beauftragung. Da diese nicht in schriftlicher Form vorliegt (wie ich
es mir gemäß den Statuten, insbesondere ob der Höhe der Ausgabe in Höhe
von EUR 3000,- erwarten würde) wurde mir zugesichert, zumindest eine
Rechnung zu übermitteln...
Also über die Beauftragung mag man streiten wollen. Angebot muss her,
ganz klar, um den Verein vor evtl. Problemen zu bewahren bzw. hinterher
Klarheit zu haben was beauftragt wurde (Umfang) um die Leistungen auch
daran messen zu können.
Dass eine Rechnung schriftlich vorliegen muss ist selbstverständlich,
egal um welchen Betrag es sich handelt.
Dies ist bin zum heutigen Tage nicht geschehen. Die
Ausgabe wurde längst
verbucht, es kann doch nicht sein, dass die zugehörige Rechnung
innerhalb von drei Monaten nicht aufgefunden, digitalisiert und an mich
übermittelt werden kann (ich komme auch gerne persönlich vorbei).
Sollte nicht, nein. Ich hab sie aber nicht, sonst würde ich sie Dir
gerne zusenden.
ad 4.: Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass es
keinerlei schriftliche
Vereinbarung gibt.
Auch hier warte ich immer noch auf die Übermittlung eines schriftlichen
Beleges - insbesondere um die Frage zu klären, ob tatsächlich - wie von
Kulac auf der GV behauptet - eine WirtschaftstreuhandKANZLEI
geschäftlich mit der Rechnungsprüfung beauftragt wurde, oder ob die auf
der GV anwesende Rechnungsprüferin lediglich als Privatperson gehandelt hat.
Soweit ich weiss gibt es die mehrfache (mündliche) Aussage auf diese
Frage, dass die Kanzlei beauftragt wurde. Es handelt sich dabei auch um
zwei unterschiedliche Personen, die als Auftragnehmer genannt wurden.
Ich nehme das einfach mal so hin. Ist denn dieser Beleg so wichtig, dass
er diese Diskussion und die Ressourcen, die wir beide und ggf. noch
weitere dafür aufwenden, wert?
ad 5.: Webhostervertrag: Danke für die Übermittlung
dieses Vertrages.
Den Rechnungszeitraum finde ich spannend. Hier wäre eine jährliche
Abgrenzung wünschenswert.
Ja, da hast Du recht. Ich mag das gerne auch erklären (nicht rechtfertigen):
Der Vertrag wurde vor der Vereinsgründung vereinbart und später
schriftlich fixiert. Diverse Wikimedia-Vereine und -Projekte erhalten
von mir kostenloses Hosting. Lediglich die Domaingebühren werden 1:1
weiterberechnet. Daran verdiene ich also nichts.
Bislang hatte der Verein kein Geld diese zu bezahlen, so dass ich bei
WMAT über diese Regelung grosszügig hinweggesehen habe - wir waren uns
einig, dass wir das "irgendwann, wenn der Verein mal Geld hat", nachholen.
Das habe ich nun getan. Dh. der Verein wird seine Rechnungen zukünftig
auch regelmässig erhalten.
Da du inzwischen Mitglied des Vorstandes bist, erlaube
ich mir auf die
Richtlinien zu Insichgeschäften hinzuweisen.
Wie gesagt, es handelt sich hier um normale Domaingebühren. Der Verein
erhält stattdessen kostenlose Hosting-Leistungen die deren Höhe in Wert
vielfach übersteigen.
Wenn Du ein Problem siehst, dann schlag bitte eine Lösung vor. Mir wird
ansonsten hoffentlich niemand unterstellen, dass ich mich an 45 EUR /
Jahr - die noch dazu an die NIC.at gehen - bereichere, zumal der Vertrag
schon vor meiner Vorstandsmitgliedschaft bestanden hat.
Eine Liste der Reisen wurde inzwischen vorgelegt, die
zugehörigen
Berichte (hierzu erlaube ich mir, auf die Konditionen zum aktuellen
Stipendium für Haifa zu verweisen), stehen immer noch aus.
Ich habe in der Vergangenheit solche Berichte geschrieben, aber um diese
geht es hier nicht. Ich kann Dir also hier leider nicht weiterhelfen und
hoffe darauf, dass meine Kollegen dieser Aufgabe noch nachkommen.
Erläuterung: Unter einem solchen Bericht verstehe ich
eine Beschreibung,
die vom gesponserten selbst verfasst wurde, in dem er dar legt, was der
Zweck seiner Reise war, an welchen Veranstaltungen er teilgenommen hat,
was er dort präsentiert hat (eventuell mit Anlage der Präsentation), und
welche Erkenntnisse er auf der Veranstaltung gewonnen hat, die er
zukünfig im Sinne des Vereinszweckes oder im Sinne des Stipendiums
einsetzen kann. Schlimmstenfalls kann es auch eine kurze Zusammenfassung
der besuchten Veranstaltungen sein.
Klar, s.o.
Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir darauf
hinzuweisen, dass die
Kostenerstattung ausschließlich gegen Übermittlung der Originalbelege
(Rechung/Tickets) zu erfolgen hat.
Sollte auch klar sein.
Wobei eine Anmerkung erlaubt sei: Es scheint übliche Praxis zu sein dies
auch gegen gescannte Belege zu tun. Zumindest bei WMCH hat das immer
ausgereicht (ich habe die Originalbelege immer noch zuhause, abgelegt
für "alle Fälle").
- Literaturstipendium
Hier hat sich ja inzwischen etwas bewegt, aber die zwischenzeitliche,
eigenwillige Interpretation seitens des Vorstandes (das
Literaturstipendium irgendwie aufzuteilen bzw. zu splitten) finde ich
nicht o.k. Dies wurde aber inzwischen auch wieder zurückgezogen.
zwei Kommentare:
1) es herrschte eine gewisse Ratlosigkeit, was denn unklar gewesen sein
sollte. Die Bedingungen zum LitStip standen doch bereits in der
Wikipedia, Auftrag und Budget war durch die GV doch festgelegt worden.
Insofern waren die Nachfragen bzw. auch die beherzte Drohung wg.
ausstehender Antwort nicht ganz verständlich.
2) das Splitting war ein Vorschlag, keine Forderung. Mag falsch
angekommen sein.
Eine einfache Umsetzung des GV-Beschlusses hätte
vermutlich viele leere
Kilometer erspart.
siehe Kommentar 1). Das haben wir uns von Vorstandseite auch gedacht,
als wir die Mails von Heinz erhalten haben.
Ich zitiere einmal aus dem Protokoll: /"Es
herrscht Einigkeit darüber,
dass die Mitglieder über Veranstaltungen und Teilnahme von
Vereinsmitgliedern besser informiert werden sollen."/
Hier teile ich die Meinung des Vorstandes, dass zwar Reisen zu
Veranstaltungen finanziert werden sollen, aber dass (wenn es die
jeweilige Person nicht will), niemand außerhalb des Vorstandes erfahren
darf, wer auf Kosten des Vereins zu welcher Veranstaltung reist, in
keinster Weise.
Darüber wurde bereits diskutiert, ich denke hier gibt es nichts neues
hinzuzufügen.
Schade an dieser Stelle ist, dass die Diskussion auch noch völlig
imaginär ist: Die betreffende Person hat nicht gesagt, dass sie nicht
genannt werden will. Wir als Vorstand (hier kann ich wohl wirklich für
alle sprechen) halten es einfach nicht für richtig, dass Bittsteller
ohne deren Einverständnis der Öffentlichkeit preisgegeben werden.
Wir verlangen von den Geförderten einen abschliessenden Bericht. Dieser
wird veröffentlicht, analog zu den "Vorstandsreisen". Insofern erübrigt
sich die Diskussion an dieser Stelle dann sowieso, denn damit ist klar,
wer gereist ist.
Im vorliegenden Fall war es anderst: Jemand trat an uns heran um
persönlich eine Förderung zu erhalten. Als Vorstand haben wir darüber
beraten und waren uns einig, dass wir nicht einzelnen Personen aufgrund
ihrer Anfrage eine Förderung erteilen können, selbst wenn wir den Anlass
gutheissen. Also haben wir daraus eine allgemeine Förderung geschaffen,
die wir dann veröffentlicht haben, damit es jeder weiss und jeder die
Chance hat sich darum zu bewerben. Erst an diesem Punkt wusste der
Anfragende, was da auf ihn zukommt. Er konnte es sich dann nochmals
anderst überlegen (was er auch getan hat, wohl aber aus gesundheitlichen
Gründen).
Es muss allein schon aus Gründen der Transparenz
zumindest für
Mitglieder ersichtlich sein, wer welche Reisen vom Verein finanziert
bekommt. Auch sind von dieser Transparenz jegwelche
"Persönlichkeitsrechte" (wie vom Vorstand kolportiert) in keinster Weise
beeinträchtigt. Im Gegenteil sehe ich durch solch eine Vorgehensweise
meine Rechte als Vereinsmitglied beschnitten.
Bei der Forderung nach Transparenz gebe ich Dir absolut recht, aber es
gibt auch andere Rechte.
So könntest Du argumentieren, dass Du als Bürger Deines Staates Anspruch
hast zu erfahren, wer auf Staatskosten Wohngeld oä. vom Staat erhält und
dies mit Transparenz begründen.
Wer den Verein um Unterstützung ansucht sagt damit auch etwas über seine
finanzielle Leistungsfähigkeit aus. Ich möchte, dass sich Leute
ungeniert um die vorhandenen Fördermittel bewerben, denn damit erreichen
wir mehr, als wenn wir sie durch übermässige Transparenz abschrecken. Es
geht uns schliesslich darum, dass möglichst viele Leute an Wikimania
oder Photoworkshop teilnehmen und nicht darum zu wissen, wer es sich
leisten kann, und wer nicht.
Für die nötige Transparenz sorgt, dass die Fördermöglichkeiten und deren
Kriterien vorab öffentlich bekannt gemacht werden, und das ist hier und
auf wikide-l durch mich geschehen. Selbstverständlich muss auch die
Abrechnung und Vebuchung ordnungsgemäss geschehen, dafür ist allerdings
der Kassier zuständig.
- Mitgliederwiki
Dass es für andere genutzt wird, kann und darf den
primären Zweck des
Mitgliederwiki nicht beschneiden.
Ich sehe nicht, dass der Zweck beschnitten würde.
Dass die
Hauptseite und ein paar Info-Seiten (nur diese, die im Menü
verlinkt sind) geschützt sind sollte selbstverständlich sein, das wird
bei Wikipedia und in den og. Wikis genauso gehandhabt.
Nein! Nein! und Nein!
Mitglieder haben volle Schreibrechte zu haben.
Eine Begründung für eine Einschränkung derselben ist schlicht nicht
begründbar und völlig inakzeptabel.
Doch, ich habe es begründet. Wenigstens ein kleines bisschen Ordnung,
und sei es nur auf der Start- und Kontaktseite muss schon sein.
Schliesslich ist dies auch eine Visitenkarte.
Was möchtest denn Du bitte an der Seite [[Kontakt]], [[Vorstand]],
[[Archiv]] etc. ändern? Das sind Bereiche, wo wir als Verein
Informationen nach aussen geben, und darüber beschliesst am Ende immer
noch der Vorstand.
Zur Vereinsarbeit stehen unbegrenzt viele Unterseiten, neue Seiten, alle
Diskussionsseiten etc. zur Verfügung.
Ein bisschen praktikabel muss das schon sein. Schliesslich ist der
Vorstand immer noch für die dort veröffentlichten Inhalte juristisch
verantwortlich, und das gilt selbst wenn der Lesezugriff auf Mitglieder
beschränkt wäre. Insofern ist es mMn. auch unerlässlich, das mindestens
ein Vorstandsmitglied Adminrechte hat. Es wird dadurch niemandem etwas
weggenommen und auch nichts beschnitten.
Stell Dir vor, die gesperrten Seiten wären Teil der Homepage statt des
Mitgliederwikis. Änderte rein gar nichts! Nur ist das Wiki eben auch für
uns besser zu pflegen und wir sehen es nicht ein, ein zweites Wiki für
die Handvoll Seiten aufzusetzen. Es ist durchaus sinnvoll alle
Informationen an einem Fleck zu haben, sonst nimmt sie niemand mehr wahr.
Wozu? Ein Mitgliederwiki ist primär für die Mitglieder
da. In diesem
sind Mitglieder des Vorstandes genauso Mitglieder, wie jedes andere
Mitglied auch. Bevorzugte Rechte für den Vorstand sind auch hier in
keinster Weise begründbar und damit grundsätzlich zu verneinen.
Wie gesagt, das hat in der Praxis sowieso keine Relevanz, Du
konstruierst hier eine "Bevorzugung" die in der Praxis nicht existiert.
Dass im Bezug auf Vandalismus etc. Adminfunktionen vorhanden sein müssen
habe ich oben bereits erwähnt.
Bei der GV wurde eine Person als Verantwortlicher
(Administrator)
gewählt. Dieser ist als solcher mit besonderen Rechten auszustatten,
sonst niemand. Eine Einschränkung der Schreibrechte für
Vereinsmitglieder ist völlig inakzeptabel, ebenso wie Adminrechte für
Vorstände. Wenn darüber hinaus eine besondere Verwendung erforderlich
ist, möge dies im Vorstandswiki oder einem weiteren Wiki erfolgen, nicht
jedoch im Mitgliederwiki.
Entschuldige, dem kann ich absolut nicht folgen. Ob es sich um zwei oder
ein Wiki handelt ändert rein gar nichts.
Zumal die Wahl eines Verantwortlichen an der GV abgelehnt wurde.
Viele Grüsse aus Schopfheim,
Manuel
--
Regards
Manuel Schneider
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