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Ralf Roletschek

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Am Mo., 16. März 2020 um 22:30 Uhr schrieb Herbert Gassner <herbert.gassner@gmail.com>:
Vereinsbezug:

Bei der Preisverleihung Ende Jänner 2020 erhielten einige
Preisträger(innen) die Münze zum 150-Jahr-Jubiläum des Wiener
Musikvereins. Diese erschien als 5-Euro-Neujahrsmünze 2020 in zwei
Varianten: Die Kupfermünze in Normalprägung kam in einer Auflage von
200.000 Stück auf den Markt. Von der Ausfertigung in Silber, Qualität
"handgehoben", wurden 50.000 Stück hergestellt. Der Erstausgabepreis
lag hier bei € 18,60.-, während die Kupfermünze zum Nominalwert
ausgegeben wird. Beide Varianten sind in Österreich auch gesetzliche
Zahlungsmittel. Diese Auskunft stammt vom Generaldirektor der Münze
Österreich AG Mag. Gerhard STARSICH.

Eine Preisträgerin fragte mich nämlich bei der Verleihung, ob ich
vielleicht wisse, wie viel ihr "Silberstück" denn eigentlich wert sei,
das sie vom Bundesdenkmalamt erhalten hat.


Online-Recht:

Wer kennt sie nicht, die diversen Sterne-Bewertungen, wo man Sterne
auf einer Skala von 1 bis 5 vergeben soll, 5 steht für "super"? Ich
wurde vom Betreiber eines Strandhotels in Kerala einmal geradezu
flehentlich ersucht, ihm die höchstmögliche Bewertung zu geben, da er
Buchungen fast nur über das Internet erhalte und diese für ihn
überlebenswichtig seien.  Die Angestellte in einem Apartment in
Zagreb, das man nur online buchen kann, sagte mir beim Auszug, sie
würde sich so sehr über die beste Bewertung durch mich freuen, weil
ihr "Bonus" bei der Bezahlung von der Anzahl bester Bewertungen
abhänge. Auch beim Besuch des Apple-Stores in der Wiener
Kärntnerstraße erhält man kurz danach eine E-Mail mit dem Ersuchen,
den bzw. die Angestellte(n), mit dem bzw. mit der man es zu tun hatte,
zu bewerten. Die österreichischen Gewerkschaften halten diese Praxis
für arbeitsrechtswidrig.

Die frühere Bodybuilding-Weltmeisterin und nunmehrige Betreiberin von
Fitness-Studios in Bayern Renate HOLLAND klagte die
Bewertungsplattform Yelp, siehe www.yelp.de. Diese wird von einer
Gesellschaft mit Sitz in Irland betrieben. Sie warf ihr vor, falsche
und nicht nachvollziehbare Bewertungen fabriziert zu haben,
automatisiert und bar jeglicher Transparenz.

Das Verfahren ging über drei Instanzen (Landgericht München,
Oberlandesgericht München, Bundesgerichtshof in Karlsruhe). Während
Frau HOLLAND vom Oberlandesgericht München noch Schadenersatz
zugesprochen erhielt, verlor sie vor dem Bundesgerichtshof
www.bundesgerichtshof.de. Dessen Urteil wurde am 14. 01. 2020
verkündet. Es trägt die Aktenzahl
VI ZR 495/18. Man kann es sich im Volltext in der Entscheidungsdatenbank
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung durchlesen.
Jede(r) kann es sich durchlesen und sich eine eigene Meinung bilden.

Ich halte es für bedenklich. Abgesehen davon, dass  nach Schätzungen
rund 20 % aller Bewertungen im Internet gefälscht und oft auch gekauft
sind, haben es aus dem Ausland betriebene Bewertungsportale heute in
der Hand, ein kleines oder mittleres Unternehmen "kaputtzumachen" -
wehren können sie sich dagegen nicht. Die Rechtsprechung in Österreich
orientiert sich oft an der in Deutschland, wo rechtliche Probleme
meist früher virulent werden.

P. S: Bis Jahresmitte 2020 verordne ich mir selbst eine Posting-Pause.
Ich möchte sehen, ob sich aus diesem "Verteiler" eine interessante
Diskussionsplattform entwickelt, und zwar mit hochwertigen Beiträgen.
Zu wünschen wäre es jedenfalls in Zeiten der Corona-Virus-Furcht, wo
es  zwangsläufig zu einem Rückgang der sozialen Kontakte kommt. Nur
andere zu kritisieren wegen irgendwelcher Kleinigkeiten oder
demonstrativ sein Desinteresse an der Leistung anderer zu markieren,
ohne selbst etwas Besseres zu bieten, halte ich aber für falsch.

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