Hallo allerseits,

Ich bin Dimi aus Brüssel und habe an dem Dokument gearbeitet. Es tut mir Leid, dass diese konkrete Forderung als ein Fehlen eines Minimalstandards an Respekt vor AutorInnen wahrgenommen wird. Ich bedanke mich aber auch für die Diskussion, denn wenn es so aufgefasst wird, haben wir natürlich etwas nicht richtig gemacht. Allerdings will ich auch klarstellen was wir hier genau fordern.

Der gesamte Absatz im Ministerialentwurf lautet:
Der Anbieter  einer großen Online-Plattform kann aber ausnahmsweise automationsunterstützte Maßnahmen auch
gegen die Verfügbarkeit kleiner A
usschnitte anwenden, sofern der Rechteinhaber für einen bestimmten
Zeitraum ausreichend darlegt, dass ohne solche vorübergehenden Maßnahmen die Gefahr bestünde, dass
durch die Nutzung kleiner Ausschnitte die wirtschaftliche Verwertung des Werkes erheblich
beeinträchtigt würde, und auf andere Art und Weise Vorsorge dafür getroffen wird, dass erlaubte
Nutzungen nicht verhindert werden. Ein kleiner Ausschnitt eines Werks oder sonstigen
Schutzgegenstands wird im Sinn dieser Bestimmung genutzt, wenn der Nutzer weniger als die Hälfte
eines Werkes oder Schutzgegenstandes eines Dritten oder mehrerer Werke oder Schutzgegenstände
Dritter mit anderen Inhalten verbindet und die Nutzung dieser Teile 15 Sekunden je eines Films oder
Laufbildes, 15 Sekunden einer Tonspur, 160 Zeichen je eines Textes, oder ein Lichtbildes oder eine
Grafik mit einem Datenvolumen von jeweils 250 Kilobyte nicht übersteigt.

1.Im Ministerialentwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie haben AutorInnen das Recht auf Vergütung durch kommerzielle Online-Plattformen. Dagegen sagen wir nichts, wir unterstützen es sogar. Darüber hinaus geht es uns darum ab wann ein Werk manuell oder automatisch gesperrt oder gelöscht wird.
2. Wir sagen in unserer Kritik sogar nicht, dass keine Content-Filter gegen die Verfügbarkeit kleinerer Ausschnitte angewandt werden können (etwas, dass uns durchaus Magenschmerzen bereitet). Solange die wirtschaftliche Verwertung gefährdet ist soll es aber lt. Ministerialentwurf in Ordnung sein.
3. Der Entwurf sieht auch Obergrenzen vor wieviel von einem Werk kopiert werden darf: 160 Zeichen, 15 Sekunden, 250 Kilobyte. Wir fordern hier zwar bis zu 30 Sekunden für Ton, aber sagen nichts gegen das 250 Kilobyte Limit.
4. Was wir aber sagen ist, dass die Einschränkung auf  "weniger als die Hälfte eines Werkes" in der Praxis keinen Sinn ergibt. Soll jemand etwa nur das halbe Bild benützen, etwa hier nur den Kurz oder den Johnson? Oder bei einem Kätzchen nur das halbe Tier? Das wird natürlich in der Praxis kaum funktionieren.
5. Wir sind sehr dafür, dass alle AutorInnen bei Nachnutzungen zitiert werden, wenn möglich. Das haben wir mehrmals bei den Verhandlung der EU Richtlinie so gesagt und geschrieben. Wir können es auch bei der nationalen Gesetzgebung fordern. Allerdings müssen wir uns da bei Memes und Vorschaubilder überlegen wie es praxisnah umzusetzen ist.

Ich stehe bereit alles zu diskutieren und gemeinsam weiter daran zu arbeiten.

LG,
Dimi





На ср, 20.10.2021 г. в 14:24 ч. Robert Kropf <r.kropf@aon.at> написа:

@Vorstand: Ich schließe mich den Ausführung von Andrea voll und ganz an. Jeder Fotograf (aber auch Autor, Komponist oder Musikinterpret) hat die Freiheit, seine Werke unter einer Freien Lizenz oder als PD zur Verfügung zu stellen – aber ebenso ist es selbstverständlich, dass jeder, der das Werk weiter nutzen möchte, die Vorgaben des Urhebers zu respektieren hat. Dazu kann auch noch die Möglichkeit kommen, einzelne, kurze Zitate aus beliebigen Werken zu verwenden, deren Umfang offenbar durch die Bagatellgrenze in §89b (3) definiert werden soll.

 

Aber ein derartiges Zitat kann niemals das gesamte Werk umfassen, so wie das für Abbildungen in der Stellungnahme vorgeschlagen wird.

 

Bitte diesen Abschnitt nochmals zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. Ein solcherart uneingeschränktes „Zitier-Rech“ für Bilder widerspricht wohl der Intention der meisten Fotografen, die auf Commons tätig sind.

 

@Andrea: Danke für das aufmerksame Lesen und den Hinweis hier auf der Mailingliste.

Mit den besten Grüßen

Robert – TheRunnerUp

 

PS: Ich bin ausschließlich Hobbyfotograf, der mit seinen Fotos kein Geld verdient.

 

Von: Ailura [mailto:ailura@vorsicht-bissig.de]
Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 2021 09:13
An: Mailingliste von Wikimedia Österreich / mailing list of Wikimedia Austria (WMAT) <vereinat-l@lists.wikimedia.org>; vorstand@wikimedia.at; verein@wikimedia.at
Betreff: [VereinAT-l] Urheberrecht

 

Lieber Vorstand,

auf der Homepage des Vereins findet sich eine Stellungnahme zur Urheberrechtsreform.

Wikimedia Österreich ist ein Verein zur Förderung Freien Wissens. Unter Freiem Wissen verstehen wir frei wie in Redefreiheit, nicht frei wie in Freibier. Deswegen gibt es in den Creative Commons-Lizenzen, die in fast allen Projekten des Wikiversums empfohlen werden, Lizenzbedingungen. Auch ein Youtuber oder Meme-Bastler kann es schaffen, den Namen des Urhebers des Werkes, das er nutzt, zu nennen, selbst wenn er sich die paar Euro für eine kostenpflichtige Lizenz nicht leisten möchte.

Ich finde es zweifelhaft, wenn sich Wikimedia Österreich damit für Plattformen, auf denen nicht einmal dieser Minimalstandard an Respekt vor Urhebern umgesetzt wird, so einsetzt.

Daher möchte ich den Vorstand bitten, von der Forderung, dass Abbildungen komplett als Bagetelle zu betrachten sind, abzurücken oder diese mit der Community und/oder den aktiven Vereinsmitgliedern zu konsultieren.

Viele Grüße
Andrea

Disclaimer: Ich fotografiere in einem anderen Leben auch für Geld.

_______________________________________________
VereinAT-l mailing list -- vereinat-l@lists.wikimedia.org
Informationen und Austausch zu den Tätigkeiten von Wikimedia Österreich. Die Liste ist öffentlich, für alle Vereinsmitglieder sowie Interessenten.

Es gelten die <a href="https://mitglieder.wikimedia.at/Archiv/Nutzungsbedingungen_Mailingliste">Nutzungsbedingungen für die Mailingliste von Wikimedia Österreich</a>.
Abmeldung von der Liste: vereinat-l-leave@lists.wikimedia.org