Hallo allerseits,
Ich bin Dimi aus Brüssel und habe an dem Dokument gearbeitet. Es tut mir
Leid, dass diese konkrete Forderung als ein Fehlen eines Minimalstandards
an Respekt vor AutorInnen wahrgenommen wird. Ich bedanke mich aber auch für
die Diskussion, denn wenn es so aufgefasst wird, haben wir natürlich etwas
nicht richtig gemacht. Allerdings will ich auch klarstellen was wir hier
genau fordern.
Der gesamte Absatz im Ministerialentwurf lautet:
Der Anbieter einer großen Online-Plattform *kan*
*n aber ausnahmsweise automationsunterstützte Maßnahmen auch gegen die
Verfügbarkeit kleiner A**usschnitte anwenden*, sofern der Rechteinhaber für
einen bestimmten
Zeitraum ausreichend darlegt, dass ohne solche vorübergehenden Maßnahmen
die Gefahr bestünde, dass
durch die Nutzung kleiner Ausschnitte *die wirtschaftliche Verwe*
*rtung des Werkes erheblich **beeinträchtigt würde*, und auf andere Art und
Weise Vorsorge dafür getroffen wird, dass erlaubte
Nutzungen nicht verhindert werden. Ein kleiner Ausschnitt eines Werks oder
sonstigen
Schutzgegenstands wird im Sinn dieser Bestimmung genutzt, wenn der Nutzer
weniger als die Hälfte
eines Werkes oder Schutzgegenstandes eines Dritten oder mehrerer Werke oder
Schutzgegenstände
Dritter mit anderen Inhalten verbindet und die Nutzung dieser Teile* 15
Sekunden je eines Films oder *
*Laufbildes, 15 Sekunden einer Tonspur, 160 Zeichen je eines Textes, oder
ein Lichtbildes oder eine Grafik mit einem Datenvolumen von jeweils 250
Kilobyte nicht übersteigt. *
1.Im Ministerialentwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie haben
AutorInnen das Recht auf Vergütung durch kommerzielle Online-Plattformen.
Dagegen sagen wir nichts, wir unterstützen es sogar. Darüber hinaus geht es
uns darum ab wann ein Werk manuell oder automatisch gesperrt oder gelöscht
wird.
2. Wir sagen in unserer Kritik sogar nicht, dass keine Content-Filter gegen
die Verfügbarkeit kleinerer Ausschnitte angewandt werden können (etwas,
dass uns durchaus Magenschmerzen bereitet). Solange die wirtschaftliche
Verwertung gefährdet ist soll es aber lt. Ministerialentwurf in Ordnung
sein.
3. Der Entwurf sieht auch Obergrenzen vor wieviel von einem Werk kopiert
werden darf: 160 Zeichen, 15 Sekunden, 250 Kilobyte. Wir fordern hier zwar
bis zu 30 Sekunden für Ton, aber sagen nichts gegen das 250 Kilobyte Limit.
4. Was wir aber sagen ist, dass die Einschränkung auf "weniger als die
Hälfte eines Werkes" in der Praxis keinen Sinn ergibt. Soll jemand etwa nur
das halbe Bild benützen, etwa hier <https://9gag.com/gag/aZrqwzX> nur den
Kurz oder den Johnson? Oder bei einem Kätzchen nur das halbe Tier? Das wird
natürlich in der Praxis kaum funktionieren.
5. Wir sind sehr dafür, dass alle AutorInnen bei Nachnutzungen zitiert
werden, wenn möglich. Das haben wir mehrmals bei den Verhandlung der EU
Richtlinie so gesagt und geschrieben. Wir können es auch bei der nationalen
Gesetzgebung fordern. Allerdings müssen wir uns da bei Memes und
Vorschaubilder überlegen wie es praxisnah umzusetzen ist.
Ich stehe bereit alles zu diskutieren und gemeinsam weiter daran zu
arbeiten.
LG,
Dimi
На ср, 20.10.2021 г. в 14:24 ч. Robert Kropf <r.kropf(a)aon.at> написа:
@Vorstand: Ich schließe mich den Ausführung von Andrea
voll und ganz an.
Jeder Fotograf (aber auch Autor, Komponist oder Musikinterpret) hat die
Freiheit, seine Werke unter einer Freien Lizenz oder als PD zur Verfügung
zu stellen – aber ebenso ist es selbstverständlich, dass jeder, der das
Werk weiter nutzen möchte, die Vorgaben des Urhebers zu respektieren hat.
Dazu kann auch noch die Möglichkeit kommen, einzelne, kurze Zitate aus
beliebigen Werken zu verwenden, deren Umfang offenbar durch die
Bagatellgrenze in §89b (3) definiert werden soll.
Aber ein derartiges Zitat kann niemals das gesamte Werk umfassen, so wie
das für Abbildungen in der Stellungnahme vorgeschlagen wird.
Bitte diesen Abschnitt nochmals zu überdenken und gegebenenfalls
anzupassen. Ein solcherart uneingeschränktes „Zitier-Rech“ für Bilder
widerspricht wohl der Intention der meisten Fotografen, die auf Commons
tätig sind.
@Andrea: Danke für das aufmerksame Lesen und den Hinweis hier auf der
Mailingliste.
Mit den besten Grüßen
Robert – TheRunnerUp
PS: Ich bin ausschließlich Hobbyfotograf, der mit seinen Fotos kein Geld
verdient.
*Von:* Ailura [mailto:ailura@vorsicht-bissig.de]
*Gesendet:* Mittwoch, 20. Oktober 2021 09:13
*An:* Mailingliste von Wikimedia Österreich / mailing list of Wikimedia
Austria (WMAT) <vereinat-l(a)lists.wikimedia.org>rg>; vorstand(a)wikimedia.at;
verein(a)wikimedia.at
*Betreff:* [VereinAT-l] Urheberrecht
Lieber Vorstand,
auf der Homepage des Vereins findet sich eine Stellungnahme zur
Urheberrechtsreform.
Wikimedia Österreich ist ein Verein zur Förderung Freien Wissens. Unter
Freiem Wissen verstehen wir frei wie in Redefreiheit, nicht frei wie in
Freibier. Deswegen gibt es in den Creative Commons-Lizenzen, die in fast
allen Projekten des Wikiversums empfohlen werden, Lizenzbedingungen. Auch
ein Youtuber oder Meme-Bastler kann es schaffen, den Namen des Urhebers des
Werkes, das er nutzt, zu nennen, selbst wenn er sich die paar Euro für eine
kostenpflichtige Lizenz nicht leisten möchte.
Ich finde es zweifelhaft, wenn sich Wikimedia Österreich damit für
Plattformen, auf denen nicht einmal dieser Minimalstandard an Respekt vor
Urhebern umgesetzt wird, so einsetzt.
Daher möchte ich den Vorstand bitten, von der Forderung, dass Abbildungen
komplett als Bagetelle zu betrachten sind, abzurücken oder diese mit der
Community und/oder den aktiven Vereinsmitgliedern zu konsultieren.
Viele Grüße
Andrea
Disclaimer: Ich fotografiere in einem anderen Leben auch für Geld.
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