[Wikide-l] GNU FDL, der Freibrief?!

Eric Pöhlsen eric at eric-poehlsen.de
Mo Jun 14 03:41:51 UTC 2004


Bilder unter GNU FDL Lizenzen stellen?
Ja, jetzt kommt wieder der qualifizierte Laie aber vielleicht ist ja ein
Rechtsanwalt oder zumindest Jurastudent hier, der laut schreit wenn meine
logische Folgerung falsch sein sollte.

Annahme: 
1)Ich erstelle eine Homepage (oder einen Wikipedia Artikel) über die Zeit
des Nationalsozialismus und packe eine Hakenkreuzflagge auf die Seite, dazu
kommt der Verweis diese Information dient der Staatsbürgerlichen Aufklärung
... Bla.

2)Ich stelle die ganze Homepage (Artikel) unter GNU FDL.

==> jemand kann die Hakenkreuzflagge korrekt unter GNU FDL Lizenz benutzen,
aber er druckt sie aus und benutzt sie für seine Hetzzeitschrift, dann
verletzt der Benutzer nicht die GNU FDL sondern andere Gesetze.

Meines Erachtens muss ein Benutzer einer Sache weitergehende Rechte
beachten, Mit einem Auto kann ich auch durch eine Fußgängerzone fahren ich
darf es nur nicht.


Drehen wir das Beispiel mal weiter: Jemand erstellt eine SVG Grafik einer
Bundesdienstflagge und packt sie in die Wikipedia, was rechtlich erlaubt
ist, es dient ja der Aufklärung bla bla.
Druckt nun jemand die Flagge auf Stoff und verkauft diese dann folgt er den
Regeln der GNU FDL und macht nichts verbotenes. Eiert jemand die
Bundesdienstflagge in seinem Garten hoch und bekommt eine Bußgeld auferlegt,
dann kann er sich nicht darauf berufen dass die Flagge und GNU FDL stand,
denn es gibt je schließlich das Beflaggungsgesetz.

Aus all diesem sehe ich keinen Grund warum es ein Problem sein sollte im
Rahmen der GNU FDL Bilder von Siegeln, Wappen, verbotenen Flaggen oder
ähnliches hochzuladen, nur der der die Grafiken in anderem Rahmen
weiterverwendet muss sich darüber kundig machen ob es Gesetze gibt die einer
verwendung entgegenstehen und das beschränt schließlich nicht die GNU FDL,
diese soll sichern dass die Inhalte frei bleiben aber nicht ein freibrief
dafür zu tun was man will.


Nochmal, jeder Rechtsanwalt oder angehende Rechtsverdreher oder auch
Laienrichter möge bitte laut schreien wenn diese Argumentation nicht
schlüssig ist.

Eric

Achja: {{Rechtshinweis}}