Hallo,
Am 26.05.2014 20:48, schrieb Martin Kraft:
Ich bezog mich auf das passive Wahlrecht, also die
Möglichkeit einem
Gremium anzugehören, oder einen ehrenamtlichen Posten inne zu haben, der
einen unmittelbaren Einfluss auf die eigene Beschäftigung erlaubt bzw.
umgekehrt durch diese korrumiert werden könnte.
und das ist auch im Verein verboten. Man kann nicht gleichzeitig
Angestellter sein und im Präsidium sitzen oder Kassenprüfer sein.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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