Hallo,
Am 26.05.2014 20:36, schrieb Juergen Fenn:
Man faßt einen Unvereinbarkeitsbeschluß für alle
Personengruppen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden können,
also vor allem für Beschäftigte und weitere "Insider", aber auch für
Geschäftspartner, die gleichzeitig Mitglieder sind, und läßt die
Mitgliedschaft für die Zeit dieser Beziehung ruhen.
dann schauen wir mal. Folgende Gruppen hätten bei einer Entlastung des
Vorstandes nicht abstimmen dürfen:
* Das Präsidium, denn es will ihn loswerden
* Der Vorstand, denn es betrifft ihn
* Die Kassenprüfer, denn sie haben Nicht-Entlastung empfohlen
* Die Mitarbeiter, denn sie arbeiten für ihn
* Nico, denn er war gegen die Ablösung
* 2-3 Personen von denen ich weiß das sie mit Pavel befreundet sind
* 2-3 Personen von denen ich weiß das sie Pavel nicht leiden können.
Das Problem ist, dass das in Summe >50% der Anwesenden waren. Und das
soll demokratisch sein?
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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