Hallo Olaf,
Die Bedeutung des Widerspruchs gegen das Protokoll liegt darin, dass der Widersprechende nur nach einem solchen Widerspruch das Schiedsgericht anrufen kann. Dein Widerspruch gegen das Protokoll ist hier eingegangen und zur Kenntniss genommen worden.
Somit ist die Angelegenheit bezüglich des Protokolls geklärt.
(Ich schreib es lieber nochmal: Die Frage, ob S1 nun satzungskonform ist oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle und ist auch nicht durch das Präsidium, mich oder die Anwälte des Vereins zu entscheiden. S1 ist nach Meinung unseres Anwalts nicht nichtig, somit kann nur das Schiedsgericht abschließend urteilen. Ich werde sowohl die Satzungsänderung beim Gericht anmelden, als auch den Beschluss der MV auftragsgemäss umsetzen.)
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 9. Februar 2014 20:29 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Pavel,
nachdem ich die ganze Woche in Straßburg war, musste ich zur Kenntnis nehmen, dass das Protokoll in der Zwischenzeit im Mitgliederforum hochgeladen wurde.
In Deiner Mail vom 20.1. schreibst Du: "Was ich jetzt nicht habe prüfen lassen ist die Frage, ob der Antrag S1 nach Meinung von Oliver Brexl satzungsgemäss ist oder nicht." Genau das ist aber der Punkt. Wenn Antrag S1 überhaupt kein Satzungsänderungsantrag ist, kann darüber auch nicht wie ein Satzungsänderungsantrag abgestimmt werden.
Ich habe erwartet, dass genau dieser Punkt juristisch eindeutig geklärt wird.
Beste Grüße
Olaf
Von: Pavel Richter [mailto:pavel.richter@wikimedia.de] Gesendet: Dienstag, 4. Februar 2014 14:06 An: Olaf Kosinsky Betreff: Fwd: [VereinDE-l] WIDERSPRUCH gegen das Protokoll der 13. MV & Antrag Rechtsgutachten
---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- Von: Pavel Richter <pavel.richter@wikimedia.de mailto:pavel.richter@wikimedia.de > Datum: 2. Februar 2014 17:23 Betreff: Re: [VereinDE-l] WIDERSPRUCH gegen das Protokoll der 13. MV & Antrag Rechtsgutachten An: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V." <vereinde-l@lists.wikimedia.org mailto:vereinde-l@lists.wikimedia.org >
Hallo Olaf,
ich hatte Dir (und dieser Liste) vor 13 Tagen die Rechtsauffassung des Vereins geschickt und Dich gebeten, Deinen Widerspruch gegen das Protokoll zurückzuziehen / für erledigt zu erklären. Erst wenn das Protokoll gültig ist, kannst Du (oder auch andere) gegen die aus Deiner Sicht nicht satzungskonforme Beschlußfassung zum Antrag S1 vorgehen.
Ich bitte Dich um baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 tel:%2B49%20-%2030%20-%20219%20158%20260 Twitter: @pavel
Am 29. Januar 2014 12:32 schrieb Olaf Kosinsky <olaf.kosinsky@gmail.com mailto:olaf.kosinsky@gmail.com >:
Hallo Nikolas,
dem Protokoll der Telko des Präsidums vom 14.1.2014 kann ich unter Punkt 5.5 (Status und mögliche Auswirkungen des Einspruchs gegen das Protokoll der MV) der Aussage von Pavel entnehmen, dass bereits eine Anwaltskanzlei die Prüfung aufgenommen hat.
Wie ist der Stand der Prüfung. Wann ist mit einer Stellungnahme zu rechnen?
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org
[mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org ] Im Auftrag von Nikolas Becker Gesendet: Montag, 27. Januar 2014 17:47 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] WIDERSPRUCH gegen das Protokoll der 13. MV & Antrag Rechtsgutachten
Liebe Mitglieder, liebe Mitlesende,
wie angekündigt, haben wir uns am letzten Donnerstag zu diesem Thema in einer Telefonkonferenz beraten.
Es herrschte Einstimmigkeit darüber, dass keiner der kritisierten Punkte die Gültigkeit des Protokolls berührt. Das Protokoll gibt unserer Meinung nach den Ablauf der Mitgliederversammlung wahrheitsgemäß und richtig wieder.
Um jedoch die Bedenken hinsichtlich der Satzungsgemäßheit des verabschiedeten Antrages S 1 zu klären, möchten wir dem Wunsch nach einer juristischen Einschätzung nachkommen. Das Ergebnis wird an geeigneter Steller veröffentlicht.
Zu den weiteren Punkten:
- Die Abweichung in der Gesamtstimmenzahl wurde, wie auf dieser Liste
verkündet, durch eine nachträgliche Auszählung überprüft und wird angepasst.
- Die im Protokoll verwendeten Namen entsprechen denen, die auf der
Mitgliederversammlung verwendet wurden und geben daher ebenfalls deren Verlauf dieser korrekt wieder. Da Datenschutz in unserem Verein sehr ernst genommen wird, sollte eine Protokollierung von Pseudonymen darüber hinaus grundsätzlich möglich sein. Bei eventuellen Notwendigkeiten sind die Realnamen der Geschäftsstelle bekannt.
Auf Grundlage dieser Argumente empfehlen wir, den Einspruch gegen das Protokoll zurückzuziehen.
Viele Grüße Nikolas
-- Nikolas Becker
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