als nette ablenkung von der geld-diskussion bezüglich fundraiser scheint
jimmy wales auf foundation-l gerade daran gefallen zu finden, ein mitglied
des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in der schweiz
gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände [2], die
nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung bezahlt werden
dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.
wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus,
irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen
vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc
bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?
[1] -
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-September/067759.html
[2] -
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz)
[3] -
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)
lg, rupert