On Wed, 26 Jan 2011 08:58:29 +0100
Debora Weber-Wulff wrote:
Aber das verletzt ein Wahlgrundsatz - es muss geheim
bleiben,
*ob* jemand gewählt hat oder nicht, nicht nur wo das
Kreuzchen gesetzt wurde.
Hallo Debora, Hallo alle anderen,
meinetwegen kann man auch jedem Wahlberechtigten eine
zufällige eindeutige Nummer schicken und nachher einfach
die Liste der Nummern derjenigen Wähler veröffentlichen,
deren Stimmen bei der Briefwahl mitgezählt wurden. Vor dem
Auszählen muss man sowieso in einer Liste abhaken, wer als
Briefwähler gewählt hat. Wenn in dieser Liste auch gleich
die Nummern stehen, kann man nach dem Abhaken einfach die
Namen abdecken und die Nummern mit den Häkchen einscannen
und veröffentlichen. Die Erzeugung der Zufallszahlen geht
auch mit minimalem Aufwand.
Übrigens bin ich wie manche anderen auch der Meinung, dass
ein Wahlverfahren sowieso so vertrauenserweckend gestaltet
sein muss, dass man einfach nicht mehr an Wahlbetrug
glauben kann - egal ob es schon Betrug gegeben hat oder
nicht. Und Mirkos Ideen finde ich da einfach prima.
Und noch eine Geschichte am Thema vorbei:
Als ich bei der Bundestagswahl 2005 Wahlhelfer war, in
einem Wahllokal, das zwei Stimmbezirken als Wahllokal
diente, da kam so am Nachmittag zu uns ein Wahlhelfer aus
dem Nachbarstimmbezirk und fragte, ob sein Sohn schon
gewählt habe. Es widersprach meinem
Gerechtigkeitsempfinden, ihm diese Auskunft zu erteilen,
also sagte ich sofort, dass wir ihm das nicht sagen
dürften. Die anderen Wahlhelfer fanden jedoch, dass es
völlig in Ordnung sei, diese Auskunft zu erteilen, weil
sie die fragende Person ja persönlich kannten. Trotz
meines Protestes wurde daraufhin im Wählerverzeichnis
nachgeschlagen und dem Frager wurde gesagt, dass sein Sohn
bereits gewählt habe.
Als Wahlhelfer bekam man damals einige Zeit vor der Wahl
38 A4-Seiten Text mit Informationen darüber, wie die Wahl
richtig abzulaufen hat (das meiste über die richtige
Bedienung der Wahlmaschinen). Am Abend des Wahltages sah
ich nochmal in diesen Text, um zu schauen, ob mein
unberücksichtigter Protest gerechtfertigt war, also ob es
wirklich verboten war, besorgten Eltern mitzuteilen, ob
ihre Kinder gewählt haben. Ich entdeckte nur den Hinweis,
dass es verboten sei, die Namen der Wähler beim Abhaken
laut vorzulesen, weil sonst den Wählerschleppdiensten der
Parteien unnötig erleichtert würde, festzustellen, wer
bereits gewählt hat. Ich konnte allerdings keine Regelung
dazu finden, ob es verboten sei, Fragen zu beantworten.
Also kümmerte ich mich nicht weiter um diese Sache.
(Zweifelsfrei wäre es wegen der Öffentlichkeit der Wahl
auch nicht zu beanstanden gewesen, wenn der besorgte Vater
den ganzen Tag im Wahllokal verbracht hätte, um zu sehen,
ob sein Sohn wählen kommt. Da er aber als Wahlhelfer im
Wahllokal im Nebenraum arbeiten musste, war ihm das
unmöglich.)
Abgesehen davon, dass ich das Verhalten des besorgten
Vaters für völlig übertriebenen elterlichen
Überwachungswahn halte, finde ich es nicht in Ordnung, bei
so einer Wahl einfach so jemandem mitzuteilen, ob jemand
gewählt hat. Kein Mensch rechnet doch damit, dass der
Wahlvorstand die Eltern benachrichtigt, ob man gewählt
hat.
Wenn allerdings schon vorher bekannt ist, dass die Namen
der Briefwähler veröffentlicht werden, sehe ich das nicht
so problematisch.
Aber wie gesagt, die Veröffentlichung der Namen lässt sich
auch einfach durch eine Veröffentlichung zufälliger,
eindeutiger Nummern ersetzen, die sich ohne nennenswerten
Aufwand erzeugen lassen.
MfG
Stefan