Hubert schrieb am 24.01.2011 14:05:
Wenn jemandem
das derzeit gültige Wahlverfahren nicht gefällt, so möge
er einen Änderungsvorschlag erstellen und in der nächsten MV zur
Abstimmung bringen. Sich über ein von der MV akzeptiertes Prozedere zu
echauffieren ist - vorsichtig ausgedrückt - höchst merkwürdig.
lb Stepro,
steht eigentlich im von der MV abgesegneten Procedere auch drinnen, dass
die einkommenden Briefwahlstimmen zuvor von der Geschäftsstelle geöffnet
und deren Inhalt durch die Geschäftsstelle der Wahlkommission zu
übergeben ist?
Nein, es wird allerdings auch nicht untersagt. Es steht auch nicht
drin,
dass die Geschäftsstelle die Briefwahlstimmen mit zur MV bringt. Manche
Dinge sind auch so einfach selbstverständlich.
Das würde mich aber schon sehr wundern. Gibt es einen
Link zum aktuell
gültigen Wahlverfahren?
Mich wundert auch so einiges. Den Link gibt es
selbstverständlich:
http://www.wikimedia.de/wiki/Wahlordnung
Was die
Unterstellung des Wahlbetruges durch die Mitarbeiter der
Geschäftsstelle angeht: Hier erwarte ich ebenso wie Marcus deutliche
Konsequenzen. Das von CoE vorgeschlagene Ignorieren dieser bösartigen
und verleumderischen Unterstellungen ist nicht mehr tragbar. Wie zu
sehen ist, wird dieser Unsinn bereits in anderen Medien
weiterverbreitet. Dies schadet dem Ansehen des Vereins enorm und ist
meines Erachtens nicht länger tolerierbar.
Stepro
Dieser letzte Absatz, lb Stepro, ist einfach nur Bla Bla.
Auf diesem
Niveau diskutiere ich nicht. Im übrigen habe ich nie
geschrieben, dass irgendwer irgendjemanden verklagen soll. Eine
Entfernung der unhaltbaren Betrugsvorwürde durch Office-Action ist eine
Möglichkeit.
Gegen wen
willst du klagen bzw. was willst du einklagen? Wg. übler Nachrede,
Kreditschädigung? Gegen den Vorwurf, dass durch vorab geöffnete Kuverts
(welche den Inhalt schützen sollen, bis die dazu Befugten diesen öffnen)
die Möglichkeit durch den, der dies unbefugt gemacht hat, gegeben ist
(wenn auch theoretisch), dass dadurch die originalen Inhalte gegen
andere Inhalte hätten ausgetauscht werden können.
Denn das war ja der Vorwurf. Zumindest habe ich das so gelesen! Nun ja,
auszuschliessen ist das ja nicht. Und man kann darüber denken wie man will.
Das Gericht wird das höchstens bestätigen. Mehr nicht. Ohne
Konsequenzen. Und der Kläger bleibt auf den Kosten sitzen. Und die
Kosten werden dem Vermögen des Vereins entzogen.
Abgesehen davon ist das vorrangig nicht eine Sache des Gerichts, sondern
eine Angelegenheit des vereinsinternen Schiedsgerichts. Soferne die
"Beklagten" Mitglied des Vereins sind.
hubertl.
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