Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine Antwort.
Am 12.01.2011 21:47, schrieb Sebastian Moleski:
Wie du bin auch ich ein vielbeschäftigter Mensch. Ich
hatte keine
Antwort auf deine Mail für nötig gehalten, weil deine Fragen meiner
Meinung nach alle schon beantwortet wurden.
Meiner Meinung nach nicht. Vielleicht bist du so höflich, mir auf die
Sprünge zu helfen, wo du erklärst, welche Frage du im Detail an welcher
Stelle beantwortest.
Ich halte vier Tage für eine angemessene Möglichkeit, auf eine E-Mail zu
reagieren. Du bist ja immerhin auch in der Lage gewesen, eine E-Mail mit
(deiner) rechtlichen Beurteilung der ordnungsgemäßen Ladung zeitgleich
an die Liste zu schreiben.
So habe ich bereits vor zwei
Wochen erklärt, warum wir Stellungnahmen des Vorstands und Repliken des
Antragstellers darauf verschicken.
Nein, das ist eben *nicht* das, was du angekündigt hast. Es wurde
erklärt, der Vorstand würde _alle Stellungnahmen_ zu den Anträgen per
Post an die Mitglieder versenden, die bis zum 06. Januar 2011 18.00 Uhr
abgegeben worden sind, nicht nur jene Kommentare, die von Vorstand und
Antragsteller stammen.
Zitat [1]:
Auszug aus E-Mail von Sebastian Moleski vom 29.12.2010 an WMDE-ML
(Hervorhebung von mir):
"Als weitere Verbesserung ist der Vorstand im letzten Jahr dazu
übergegangen, die Stellungnahmen vor dem Stichtag online zu
veröffentlichen und damit den Antragstellern und anderen die Möglichkeit
einer Replik zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde damals auch bei
einigen Anträgen Gebrauch gemacht. Den Briefwählern wurden dann die
Anträge __samt aller Stellungnahmen und Antworten darauf__ zugeschickt."
Zitat [2]:
Auszug aus E-Mail von Sebastian Moleski vom 05.01.2011 an WMDE-ML:
"Die Frist zur Einsendung der Briefwahlunterlagen läuft diesen Freitag
aus, weshalb wir für den Aussand nur Antworten berücksichtigen können,
die bis Donnerstag, 18 Uhr eingehen. Die Diskussion muss deswegen nicht
zu diesem Zeitpunkt enden, sie wird nur die Briefwähler nicht mehr
erreichen."
Was die Versendung des falschen Antragstextes angeht,
handelte es sich
hier, wie gesagt, um einen Fehler. Der Fehler wurde unverzüglich und so
gut wie möglich korrigiert und um Verständnis wurde gebeten. Was willst
du mehr? Wer immer fehlerfrei handelt, soll den ersten Stein werfen.
Eine derart gelagerte Frage/Kritik stellte ich gar nicht.
Was deinen Gegenantrag ("Nichtbefassung")
zur Satzungsänderung angeht,
so haben wir ihn im Vorstand nicht weiter betrachtet, nachdem du
aufgrund der Veröffentlichung von Olafs Antrag erklärt hast ihn
zurückziehen zu wollen. Es gab (und gibt auch weiterhin) keinen Grund
für uns anzunehmen, dass du von dieser Willenserklärung zurückgetreten
bist. Dass du selbst zum übertriebenen Formalismus neigst und uns deine
Anträge schriftlich, gestempelt, ggf. vom Gerichtsvollzieher zugestellt
überbringen lässt, bedeutet weder, dass es notwendig, noch, dass es
angemessen wäre.
Es ist also die Willkür des Vorstands, wahrscheinlich in deiner Person,
wie ein angemessener Antrag aussieht? Ich habe keine Willenerklärung
abgegeben; wenn dann habe ich die *Absicht* zur Abgabe einer
Willenserklärung geäußert. Alle meine Willenserklärungen habt ihr doch
in einer bestimmten Form von mir erhalten, oder? Über diese Form
amüsierst du dich ja gerade, so dass ich davon ausgehe, dass selbst dir
klar sein sollte, dass ich meine Willenserklärungen sehr sorgfältig abgebe.
Zwischen Antragstellung und Nachricht an die Mailingliste lagen 14 Tage,
in denen der Antrag weder veröffentlicht noch anderweitig an die
Mitglieder kommuniziert worden ist. Ihr seid also gute Hellseher, so
dass ihr wusstet, dass der Antrag nicht veröffentlicht werden muss?
Schließlich noch etwas zur ordentlichen Ladung: die
Mitgliederversammlung wurde so geladen, wie es die Satzung verlangt. Die
ordnungsgemäße Ladung wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass ein
Antragstext den Mitgliedern erst ein paar Stunden später als die
restlichen Briefwahlunterlagen vorlag. Insbesondere wird (auch nach
Ansicht des Vereinsjusristen) dadurch nicht die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung in Frage gestellt.
Durch nicht ordnungsgemäße Ladung wird die Beschlussfähigkeit einer MV
sehr wohl in Abrede gestellt.
Es ist die Sache, wie eine ordnungsgemäße Ladung definiert wird. In der
Praxis ist das i.d.R. nicht der Fall, wenn eine Einladung unvollständig
erfolgt ist. Die Ladungsfrist ist erst dann gewahrt, wenn *sämtliche*
Unterlagen vor Ablauf der Frist bei den Mitgliedern eingehen.
Im vorliegenden Fall mag das geltende Recht vielfältig interpretiert
werden können, aber wie du siehst, bin ich nicht das einzige Mitglied,
dass die ordnungsgemäße Ladung der MV bezweifelt.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du eigentlich jetzt
willst.
Die Beantwortung meiner Fragen vom 09.01.2011 20.53 Uhr.
Ich hoffe, dass die Mitglieder die richtige "eindeutige" Entscheidung
treffen werden....
[1]
<http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-December/003730.html>
[2]
<http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2011-January/003838.html>
--
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com