Hallo René,
ich würde mir über soetwas keine Sorgen machen. Würde
jemand so offensichtlich öffentlich lügen, würde er ganz
sicher schnellstmöglich abgewählt.
Sowieso würde ich jedem raten, auch dann zu seinem Wort zu
stehen, wenn er es nicht formal in juristisch
verbindlicher Form gegeben hat. Nachher zu sagen: "Ätsch,
meine Zusage war aber nicht rechtsverbindlich." schafft
nur größtmögliches Misstrauen.
MfG
Stefan
On Sun, 09 Jan 2011 12:53:16 +0100
"B.Eng. René Schwarz" wrote:
Hallo Stefan,
in der Tat ist das korrekt. Da mir die Unterlagen zur MV
aber erst
gestern per Post zugestellt worden sind, war bis dato
noch ungewiss, wie
das Wahlprozedere ablaufen würde (versprechen kann man
viel, erst was
auf dem Papier steht ist relevant).
Deshalb habe ich dann gestern auch mit Beruhigung
gesehen, dass bei
beiden Stimmzetteln eine Ja/Nein-Wahl möglich ist.
Meine Anmerkung zu Pavel bzw. Vorstand bezog sich auf
eine reine
Formalität: Ich habe den Antrag schlichtweg noch nicht
rechtskräftig
zurückgezogen. Ich erwarte einfach, dass solche Dinge
sauber ablaufen.
Beste Grüße,
René
--
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
Am 09.01.2011 12:48, schrieb Stefan Knauf:
Hallo René,
mir erschließt sich der Sinn des Antrages auf
Nichtabstimmung nicht wirklich. Wer findet, dass noch
nicht die Zeit sei, eine Satzungsänderung zu
beschließen,
kann ja gegen die Änderung stimmen.
MfG
Stefan