Hallo,
Am 06.01.2011 20:52, schrieb Hubert:
Fossa bezieht sich auf das WMDE-Regularium,
welches in der Frage der Mitgliederentscheidung bei einer
Mitgliederversammlung weder das Stellungnahmeprimat des Vorstands noch
ein Antragseinbringungsrecht des Vorstands vorsieht.
Wo in der Satzung ist denn
geregelt, dass der Vorstand keine Stellung
nehmen darf? Und wo in der Satzung ist denn geregelt, dass der Vorstand
keine Anträge in seiner Eigenschaft als Organ Anträge in die MV
einbringen darf? Ersatzweise darf es natürlich auch ein Gesetz oder ein
Beschluss der MV sein.
Danke und Gruß
Michail