Liesel, so eine Argumentation wie Deine ist billig und im Grunde
genommen nur polemisch, weil es aus der gesamten Argumentationskette nur
einen winzigen Teilbereich herausnimmt und vor allem, weil das Thema
Leistungsschutzrecht in der vorhergehenden Diskussion nur einen
winzigen, dazu noch völlig unerheblichen Teil eingenommen hat. Im Grunde
keinen, denn es ging überhaupt nicht darum, sondern um die Frage, wer in
den "Genuss" von Förderungen des Vereins geht.
Der Kernpunkt der Diskussion war ein völlig anderer. Bleib bitte dabei.
Im Context von freiem Wissen ist es IMMER interessant für alle, die
Argumente einer anderen Seite zu kennen. Man lernt daraus. Totschweigen
durch Ignorieren ist das Dümmste, was man in diesem Zusammenhang machen
kann.
Abgesehen davon, sind Statuten nicht Gesetz. Und eine Klage ist nichts
ehrenrühriges, sondern nur der Ausdruck dafür, dass in einem Dissens ein
Dritter um seine Meinung gefragt wird. Wenn die Zuständigkeit des
Vereinsschiedsgerichts gegeben ist, dann eben dieses, wenn nicht, dann
ein ordentliches Gericht.
Mehr ist nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung dran.
Was du machst, ist ziemlich typisch. Das Anzünden von Nebelkerzen um vom
Wesentlichen abzulenken.
hubertl.
PS: In der Frage, ob die Österreicher lügen, liegst Du falsch. Ich kann
dir als Österreicher aber sagen: "Tatschächlich, alle Österreicher lügen!"
Am 02.01.2011 22:11, schrieb Liesel:
Am 02.01.2011 21:19, schrieb Olaf Simons:
+++
Eins vielleicht im selben Nachdenken: Sollte ich
selbst in den Vorstand
gewählt werden, wird mich das besonders interessieren: Vielfältig
Projekte zu fördern. Insbesondere unsere "Gegner" werden mich
interessieren. Vielleicht sollte man eine Reihe von
Diskussionsveranstaltungen zu Internet-Themen aufziehen - ich kann mir
Kooperationspartner dafür aus verschiedenen Lagern denken und hätte dann
gerne auch unsere Kritiker auf Podien. Kritik und Vielfalt - das ist
Salz in der Suppe und das vereint den Verein eher als dass es ihn
spaltet, sobald man sich selbst nicht als Akteur sondern als Podium und
Förderer begreift.
Olaf
Du würdest also auch Veranstaltungen die von Personen organisiert werden
die für eine Verschärfung des Leistungsschutzrecht oder des
Urheberrechtes eintreten befürworten? Inwieweit ist dies mit §1 Abs 1
der Satzung vereinbar:
(1) Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung
Freier Inhalte (engl. Open Content) in selbstloser Tätigkeit zu fördern,
um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und die Bildung zu
fördern. Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von
ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem
gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu
soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden
gesellschaftlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.
Liesel
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