Am 06.10.2010 13:09, schrieb Jens Leschmann:
Hallo Thomas,
etwas weniger Polemik auf unterstem Niveua und dafür etwas mehr
(niveauvolle) Sachlichkeit, wäre schon angebracht und würde ich auch von
dir erwarten. Die gGmbH benötigt keinen gesonderten Aufsichtsrat, da sie
durch den jeweiligen Vorstand überwacht wird. Zugegeben, man kann
natürlich auch einen künstlichen Wasserkopf schaffen - der Geld kostet,
denn ein Aufsichtsrat darf m.W. nicht unentgeldlich arbeiten - lasse
mich da aber gerne belehren falls ich irren sollte.
Beste Grüße
Jens
Hallo Jens,
In entsprechender Anwendung von § 113 AktG: "Den
Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt
werden."
Ich sehe einen Aufsichtsrat nicht als Wasserkopf sondern als
Kontrollgremium für eine Entität des Vereines der nicht der
unmittelbaren Kontrolle der Vereinsmitglieder (ergo MV) unterliegt.
Gruß Liesel