Hallo zusammen,
in den letzten Tagen haben wir mehrere Anfragen erhalten, in denen Mitglieder den Wunsch äußern, eine E-Mail über den Verteiler des Vereins an alle Vereinsmitglieder versenden zu lassen. Ebenfalls haben wir eine Anfrage erhalten, in der ein Mitglied die Übersendung des Mitgliederverzeichnisses verlangt. Gleichzeitig gab es zu ähnlich lautenden Anfragen auf dieser Liste Reaktionen einzelner Mitglieder sowohl hier als auch separat per Mail, die sich ausdrücklich gegen die Herausgabe ihrer Daten aussprechen.
Um zu einer guten Lösung zu kommen, sind die folgenden Dinge zu bedenken:
Beim Versenden von Mails über den Verein muss beachtet werden, dass wir damit einen Präzedenzfall schaffen und in Zukunft unter dem Aspekt der Gleichbehandlung jede E-Mail eines Mitglieds auf dessen Wunsch an alle anderen Mitglieder des Vereins weiterleiten müssten. Es ist zwar richtig, dass die meisten Mitglieder dem Verein mit ihrem Mitgliedsantrag ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. Ein Einverständnis ihrerseits, über ihre private E-Mail-Adresse auch von jedem anderen Mitglied kontaktiert zu werden, kann man daraus aber nicht ableiten.
Bei der Aushändigung des Mitgliederverzeichnisses muss berücksichtigt werden, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz handelt, deren Übertragung und Verarbeitung nur in konkret benannten Ausnahmefällen erlaubt ist.
Den Interessen des einzelnen Mitglieds, seine eigenen Daten nicht ungewollt preiszugeben und auch nicht von anderen Mitgliedern per E-Mail ungewollt kontaktiert zu werden, steht das Interesse von Mitgliedern gegenüber, für die Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung miteinander zu kommunizieren und Unterstützer für ihre Initiative zu suchen. Diese Minderheitenrechte, die sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch in unserer Satzung verankert sind, haben in einer demokratisch verfassten Organisation einen hohen Stellenwert und müssen gebührend berücksichtigt werden.
Infolgedessen schlagen wir folgende Lösung vor:
Der Verein wird auf Antrag eine Liste der Mitglieder samt E-Mail- und Postadresse zusammenstellen. Diese Liste wird an einen vom Antragsteller benannten neutralen und vertrauenswürdigen Treuhänder übergeben. Der Treuhänder muss sich vorher gegenüber dem Verein verpflichten, die Daten vertraulich zu behandeln (keine Weitergabe an Dritte) und die Liste auch nur zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des Antragstellers zu nutzen. Um der Rolle als Treuhänder gerecht zu werden, sollte die Person neutral, also nicht unbedingt ein Vereinsmitglied, sowie idealerweise von Berufs wegen zu Verschwiegenheit verpflichtet sein, wie beispielsweise ein Rechtsanwalt.
Der Antragsteller kann dann seine Nachricht, die er an die Mitglieder per E-Mail oder Post übermitteln will, über diesen Treuhänder verschicken, ohne selbst Einblick in die Liste zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Nachricht zur Wahrung der Mitgliederrechte, bspw. der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, heraus erfolgt. Einfach mal Hallo-Sagen geht damit also nicht.
Die Kosten, die für diesen Treuhänder entstehen, trägt in angemessener Höhe der Verein. Die Kosten des Versands an die Mitglieder jedoch, wie zum Beispiel Portokosten für den Briefversand, sind von den Antragstellern zu tragen.
Ich hoffe, diese Lösung findet bei allen Betroffenen Akzeptanz.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Geschäftsführer ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e.V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
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