Ulrich Fuchs schrieb:
Du lizenzierst beim Upload unter der GNU FDL auch die
kommerzielle Nutzung,
also fotografierst Du auch für kommerzielle Nutzung.
Diese Ansicht ist eine. Wenn er privat fotographiert, wird er nie
ausschließen, daß am Tage nach seinem Tod ein Nachkomme das Album
vertickt. Wenn er also privat fotographiert, aber *anderen* erlaubt,
kommerziell es zu nutzen, ist es selbst noch keine kommerzielle Nutzung,
imho.
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nach uns der synflood.