"Wolfram Gothe" <wiki(a)wolframgothe.de> schrieb:
Wie ist das mit Autoren, die ohne namentliche Nennung
für einen Verlag
geschrieben haben? In der Grafik und der Fotografie gibt es den Begriff des
"total-buyouts", dh man tritt ALLE Rechte an den Auftraggeber ab, auch die
Urheber und Lizenzrechte - die würden in dem Fall der Werbeagentur oder dem
Verlag oder dem Auftraggeber gehören. Beispiel: Der Großvater einer
ehemaligen Freundin entwarf das VW-Logo in den frühen 20-gern, aber ein
Urheberrecht gab's da meines Wissen nicht.... Das machte man halt so
damals.... Ihre Familie wäre allein davon reich...
Werken auf dem der Namen der Autor entweder nicht angegeben ist, oder
wo als Autor eine nicht-natuerliche Person angegeben ist, werden gemeinfrei
70 Jahren nach dem Publikation. Also am Moment Urheberrechtenfrei sind:
* Werken von den _alle_ Autoren in oder vor 1933 gestorben sind
* Werken _ohne_ Autorenangabe, die in oder vor 1933 publiziert sind
Andre Engels