On Tue Jan 25, 2005 at 05:5646PM +0100, Klaus Graf wrote:
On Tue, 25 Jan 2005 14:41:28 +0100
Michael Bergbauer <listsub-wikide(a)noname.franken.de>
wrote:
Urheberrecht (gegebenfalls, falls die
Schoepfungshoehe
erreicht wird)
und das Persoenlichkeitsrecht, beispielsweise,
moeglicherweise auch
andere Bereiche.
Vergleich es mal mit einem Brief oder einem
Telefongespraech: waerst du
davon erbaut, wenn du jemandem einen Brief schreibst oder
mit jemandem
telefonierst und am Tag darauf hoerst du das Gespraech im
Radio oder
liest den Brief in der Zeitung oder an der Hauswand
gegenueber als
Plakat?
Dass HALTS MAUL nicht die noetige Schoepfungshoehe
erreicht, duerfte wohl ausser Zweifel stehen. Aber das
Urheberrecht wird hier nur vorgeschoben, denn Sinn der
Intervention ist ja nicht eine geistige Schoepfung zu
schuetzen, sondern bestimmte Auesserungen, die man als
Indiskretion empfindet, zu unterdruecken.
Ich hab nicht behauptet, dass "Halts Maul" die Schoepfungshoehe
erreicht. Das Urheberrecht waere eine solche Rechtsnorm, die dem
Zitieren aus privatem Schriftverkehr entgegensteht.
Wenn du keine Rechtsnorm angeben kannst,
Art. 1,2 GG
Par. 823 BGB
BGHZ 13,334
Aus dem Leitsatz:
|Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht
|ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom
|Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden. Das folgt aus dem in
|Artt. 1, 2 GrundG verankerten Schutz der Persönlichkeit und gilt daher
|auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht die individuelle Formprägung
|aufweisen, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich ist.
die Indiskretionen
verbietet, dann wuerde ich vorschlagen, dass du dich an
obige Devise haeltst, die ich dann aber sehr viel
hoeflicher formulieren wuerde.
Wer bist du eigentlich, dass du meinst, du koenntest mir verbieten, mich
an einer Diskussion zu beteiligen?
--
Michael Bergbauer <michael(a)noname.franken.de>
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