"Klaus Graf" <klaus.graf(a)geschichte.uni-freiburg.de> writes:
Aus dem Referentenentwurf (Begruendungsteil) zur
Ablehnung
der Durchsetzbarkeit der Privatkopie gegen DRM:
"Es darf nicht sein, dass ein kostenloser
Genuß von geistigem Eigentum für den Verbraucher zur Regel
wird. Es gilt vielmehr, auch
durch die Regelung der Privatkopie zu vermitteln, dass
geistiges Eigentum �wie Sacheigentum -
seinen Preis hat."
Was ist "es darf nicht sein" überhaupt für ein dämlicher
Begründungsansatz?
Achja: gesponsorte Veranstaltungen mit freiem Eintritt, wo
irgendwelche Bands auftreten, dürfen dann wohl auch nicht sein.
Zwar bekommt der Künstler da Geld, aber der Verbraucher genießt
kostenlos - wo bleibt denn da die Wertschätzung?