On Thu, 16 Jun 2005 17:04:08 +0200
wikipede <wikipede(a)online.de> wrote:
Klaus Graf wrote:
offenbar vorliegt. Aber der Hinweis auf den
einfachen
Datenbankschutz ist in aehnlich gelagerten Faellen
hoffentlich trotzdem nuetzlich. KG
dazu gleich zwei fragen:
1. da wir hier vermutlich die kleinere datenbank in eine
größere importieren, würde nach meinem verständnis das
kriterium der besonderen auswahl nicht mehr zutreffen,
der schutz somit hinfällig. gibt es dazu bereits urteile
oder rechtsanalysen?
Mir scheint, da gehen zwei Punkte durcheinander. Es geht um
den Schutz als einfache Datenbank, nicht als DatenbankWERK.
Bei einfachen Datenbanken spielt der Gesichtspunkt der
besonderen Auswahl keine Rolle.
2. ab welchem umfang ist so eine datenbank eigentlich
schützenswert, oder veilmehr ist hierbei der umfang oder
das auswahlkriterium entscheidend?
Der Umfang ist ein wesentliches Indiz fuer das Vorliegen
einer "wesentlichen Investition", die den Schutz
begruendet. Das Scannen eines hoechst umfangreichen
Tafelwerks wuerden wohl viele Gerichte als wesentliche
Investition sehen. Irgendwelche allgemeinen Richtlinien
dazu gibt es aber nicht.
Zum Auswahlkriterium siehe oben.
Klaus Graf