On Mon, 01 Nov 2004 18:34:29 +0100
Elisabeth Bauer <elian(a)djini.de> wrote:
Hallo ihrs,
Ich habe auf meta unter
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung
jetzt mal die Fragensammlung untergebracht, die
unsere
Rechtsanwälte aus den Wiki-Seiten extrahiert haben.
Ich kann nicht erkennen, dass meine stundenlange Muehe mit
dem Strukturieren der Rechtsfragen irgendeinen Nutzen
gestiftet hat, denn die Liste der Rechtsfragen lässt
keinerlei Gespür für die rechtliche Problematik und die
dort konkret aufgezeigten Faelle erkennen. Ich bereue jede
Minute, die ich dafuer investiert habe. Man vergleiche etwa
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen
mit obiger Adresse. Dagegen finden sich in der "amtlichen
Sammlung" des Vereins Fragen, die ich als Lachnummer
einschaetze.
"Sind Wikipedia-Artikel, die anonym erstellt wurden,
überhaupt urheberrechtlich geschützt?"
Wenn man mir 500 Euro zahlt, koennte ich, falls ich eine
Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besaesse,
antworten:
Der urheberrechtliche Schutz entsteht, falls die noetige
Schoepfungshoehe erreicht wird, automatisch und bedarf
keiner formalen Voraussetzungen wie Registrierung oder hier
Nennung des Urhebers. Das deutsche Recht geht in § 66 UrhG
von der Existenz anonymer und pseudonymer Werke aus. usw.
"Welche Rechte Dritter können durch Reproduktion
gemeinfreier Texte und Bilder entstehen?"
Was sollen das fuer Rechte sein? So ist diese Frage in
jeder Hinsicht unpraezise.
"Wann sind Texte oder Bilder gemeinfrei? [public domain,
Ablauf der Schutzfrist]"
Fuer so etwas braucht man auch keinen Anwalt, das kann man
in allgemeiner Form jedem guten Kommentar nachlesen (oder
etwa in [[Bildrechte]] mit Diskussionsseite). Gleiches gilt
fuer die Grundsatzfrage: "Wie sind Photos urheberrechtlich
geschützt?"
"Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die
Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen
werden?"
Die Rechtslage ist aufgrund der Rspr. des BGH (Handbuch
moderner Zitate) absolut eindeutig und die Antwort kann nur
NEIN lauten. Man vergleiche dagegen die differenziertere
Fragestellung aus der Strukturierung: "Das Schwesterprojekt
Wikiquote (
http://de.wikiquote.org/) nimmt Zitate noch
lebender Personen und solche Zitate auf, deren Urheber noch
nicht 70 Jahre tot sind, die also möglicherweise einem
Urheberrechtsschutz unterliegen. Wie kann angesichts der
Ende 2003 Zitate- und Aphorismensammlungen erschütterten
Abmahnpraxis von Rechtsnachfolgern (insbesondere von
de:Erich Kästner) und Rechtsanwälten eine möglichst
risikolose Weiterführung des Projekts garantiert werden?"
Ich halte die vorliegende Fragesammlung also fuer weithin
unbrauchbar, werde aber kuenftig jeden Versuch unterlassen,
konstruktiv auf dem Feld mit dem Verein zusammenzuarbeiten.
Klaus Graf