On Monday 12 June 2006 07:57, Peter Jacobi wrote:
Ich bin durch ein Posting auf wikiEN-l auf Folgendes
aufmerksam
geworden:
Unser (leider teilweise recht wirr klingender) Artikel
[[Geschäftsfähigkeit]]
meint:
> Einseitige Willenserklärungen, die ohne vorherige
Zustimmung
> des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam
> und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden.
Schwebend unwirksam. Entweder man verlässt sich jetzt darauf, dass die
Angelegenheit grundsätzlich zum Vorteil des Lizenzgebers zu bewerten
ist, oder man beisst die Zähne zusammen und hofft auf die Wirksamkeit
der Regel, "wo kein Kläger, da kein Richter".
Man könnte versuchen, es wasserdichter zu machen, indem man ein Kreuzchen
machen lässt: "Bin schon 18." Eine vorsätzlich falsche Angabe würde
zumindest das Anfechten erschweren. Aber natürlich findet sich mit
Sicherheit ein Fall, wo das nicht funktioniert hat.
(IANAL)
Viele Grüße
k.j.