Am Dienstag, 18. Juli 2006 00:58 schrieb Matthias Walliczek:
Markus Brechtel schrieb:
Wenn der Wikimediafoundation
plötzlich untersagt wird Statistiken über öffentliche Daten ihrer eigenen
Benutzer im Netz verfügbar zu halten, sehe ich das Projekt für stark
gefährdet!
Warum?
Weil das verfügbarmachen von bestimmten Informationen untersagt wird. Ich will
jetzt nicht das Z-Wort sagen,, aber in einem Projekt wie Wikipedia ist jede
Einschränkung eine Gefahr. Das mit der Tronklage hätte böse ins Auge gehen
können.
Und außerdem
steht es ja auch
schon die ganze zeit in der privacy policy drin:
"and in aggregated forms published by other users."
http://wikimediafoundation.org/wiki/Wikimedia:Privacy_policy
Es geht nicht um die Foundation, es geht um einen deutschen Verein - da
gelten keine Privacy Policies.
Es ist vielleicht sogar ohne eine Policy rechtsgültig:
BDSG § 28 (1) 3. & (6) 2.
Alle neuen
Benutzer wissen es ab jetzt also definitiv.
Es geht nicht ums Wissen. Auch ein Kaufhaus darf am Eingang kein Schild
"In diesem Geschäft gelten keine Verbraucherschutzgesetze" anbringen,
und wenn du den Straßenbahn-Schaffner beim Einstieg in die Straßenbahn
darauf hinweist, dass du das Fahrpreissystem ablehnst und kein Ticket
hast, musst du trotzdem die 40 EUR zahlen.
Auch wenn es im Internet üblich zu sein scheint: Man kann sich nicht von
geltendem Recht distanzieren.
Man kann aber seine Zustimmung zur Nutzung von bestimmten Daten geben. Aber
ich finde die Argumentation, dass man garkeine Zustimmung braucht, da es
öffentliche Daten sind, in dem Fall eleganter. Wobei die Zustimmung
international gesehen schon sinnig wäre.
Und letztendlich: Wenn, dann müßte genau aufgeführt
werden, wie die
Daten ausgewertet werden. Eine Generalklausel ist nicht zulässig.
Generalklausel? Naja, schau dir mal die ganzen AGBs an. Die sind voller
solcher Generalklauseln.
Bei den
älteren
Benutzern würde ich es so machen, dass sie bei dem nächsten Edit darauf
hingewiesen werden und ein Nichteinverständnis mit der Policy zur
Sperrung des Accounts.
Was ist mit ehemaligen Mitarbeitern? Wie willst du die alle erreichen
und von denen eine rechtskonforme Einwilligung holen?
Matthias
Einfach eine Einverständniserklärung abfragen und wenn nicht, können sie nicht
mehr editieren. Als rechtsverbindlich kann sie im Sinne des BDSG § 4a auch
eine Onlineerklärung angesehen werden, da es für die Foundation unzumutbar
wäre jeden einzelnen auf dem Schriftweg zu kontaktieren. Die Foundation/der
Verein muss in jedem Fall die Möglichkeit bekommen Statistiken über einzelne
Benutzer zu veröffentlichen. Ansonsten wird er juristisch Extrem angreifbar.
Aber wenn man der BDSG § 28 (1) 3. & (6) 2. Argumentation folgt, ist das
vielleicht garnicht notwendig....
Lies mal meine letzten 3 Posts zu dem Thema. Ja, Datenschutz ist wichtig,
nicht jeder darf machen was er will, private Daten müssen geschützt werden,
aber das sind Auswertungen von öffentlichen Daten. BDSG § 28 (1) 3. & (6) 2.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html
" Contribution Tree is temporarily disabled while
a lawyer is consulted to
make sure it complies with German privacy laws."
Würde mich interessieren, was die zu dem Ganzen sagen. Aber gut, dass das
jetzt von professioneller Seite geklärt wird.
Was ich aber für viel schlimmer halte als das hier ist zum Beispiel die
Tatsache, dass man auch per Gesetz dazu gezwungen wird seinen Datenschutz
aufzugeben. Domaininhaber und Seitenbetreiber müssen eine Anschrift angeben,
nach dem Willen mancher Juristen sogar die vollständige Hausanschrift
inklusive Telefonnummer. Die Situation darum ist viel bedrohlicher, aber
nein, das ist wieder so typisch, die drängensten Probleme werden ignoriert
und es wird um irgendwelchen belanglosen Kram gerungen. An meinen
Wikipediaedits habe ich kein "besonderes schutzwürdiges Interesse" an meiner
Adresse aber schon.
MfG
M@rkus