Hallo Schorsch,
ich bin kein Jurist. Aber mit den Öffentlichen habe ich zu tun.
Und ich hörte schon mal drei Sätze aus dem Wappenrecht.
Dieses ist ein eigenständiges Recht: So wie die Rechte an Marken
im Markenrecht behandelt werden, so werden die Rechte an Wappen
im Wappenrecht behandelt.
Wappen sind doch eigentlich so etwas wie öffentliches
Gut und stehen doch
als (meist geschichtsträchtiges) Symbol und Repräsentation für das jeweils
verwaltete Gebiet ...
Nein! Ein Wappen ist kein öffentliches Gut - im Gegentum!
Ein Wappen ist ein Hoheitszeichen!
Und an exakt dieser Stelle ist das eigentliche Problem:
Es wird bei Verwendung eines Wappens durch Dritte prinzipiell die
Möglichkeit unterstellt, dass der Leser denkt, das (wegen des vorhandenen
Wappens) ein offizielles Dokument vorliege.
An der Stelle ist auch die Krux mit Wappen in Wikipedia:
Man kann schon argumentieren, dass eine umfangreiche und seriöse
Wiki-Seite über die Stadt Geldern -"gesiegelt" mit dem Stadtwappen-
bei unbedarften Nutzern den Eindruck erzeugen könnte, dass hier eine
offizielle Information der Stadt Geldern vorliege.
Aus derart prinzipiellen Erwägungen (und einem weiteren Grund [*]) regeln
die Kommunen die Verwendung (Genehmigung etc) typischerweise in ihrer
(Suchbegriff:) HAUPTSATZUNG.
Ein Beispiel (allerdings Landeswappen) fällt mir sofort ein.
Die Bundespost hat vor ca. 10 Jahren Marken mit den Wappen aller
Länder gebracht. Bei Niedersachsen wurde das Landeslogo verwendet, da
Niedersachsen einer Verwendung des Wappens selbst nicht zustimmte.
Prima wäre die Klärung des Sachverhalts mit einer dem
Thema
wohlgesonneneren Stadtverwaltung, mit der man dann auch den rechtlichen
Allgemein:
Kommunale Selbstverwaltung als Grundprinzip.
Alle Ideen in die Richtung "Präzidenzfall mit einer Kommune"
gehen aus diesem Grund schief.
Speziell:
1) Was genau ist in der Hauptsatzung der Stadt Geldern diesbzgl geregelt?
2) Wenn Du nachfragst: Ja. Schriftform.
3) In diesem Zusammenhang würde ich sowieso empfehlen, darüber nachzudenken,
auf jede Stadtseite den Text "keine offizielle Seite der Stadt xyz"
zu tackern.
Kann wirklich eine Stadt (Erfurt, Nettetal, Geldern,
...) der "Zitierung"
des Wappens, wie Ulrich das formuliert hat, widersprechen? Ich kann es
mir nicht vorstellen, habe dafür aber keine schlüssigen Argumente.
Das läuft anders.
Die Stadt klagt wg mißbräuchlicher Verwendung des Wappens vor dem
*Verwaltungsgericht*. Und da treffen wir uns dann alle ...
HINT: Ich meine, dass Abmahnungen etc. im Verwaltungsrecht nicht
vorgesehen seien -> wenn, dann geht es gleich heftig zur Sache.
*) Der andere Grund: Wettbewerbsverzerrung. Es soll kein Marktteilnehmer
einen Vorteil daraus ziehen, dass die Kundschaft glaubt, er sei
königlich-Geldernscher Hoflieferant ...
Mit freundlichen Gruessen, Martin Ebert
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