So, ich habe nochmal mit Herrn Biere telefoniert, um die allerletzten Fragen zu
klären, hier die Zusammenfassung des wie immer sehr hilfreichen Gesprächs:
1. Die Reihenfolge der Nachrücker für Beisitzer und Vorstand sollten wir bei der
Wahl am besten in einer großen Liste festlegen, mit eindeutiger Reihenfolge. Die
gelisteten Personen können dann Ablehnen, wenn sie bspw. nicht das Amt des
Schatzmeisters übernehmen wollen, dann kommt die nächste dran; Die Person steht
damit dann aber auch später als Nachrücker für einen anderen Posten nicht mehr
zur Verfügung. Alternative wäre, für jeden Posten eine solche Liste zu führen,
aber das erscheint mir komplizierter. Man könnte natürlich auch für den
Schatzmeister eine gesonderte Liste führen, und den übrigen BGB-Vorstand
zusammenschmeißen.
Wichtig ist, dass später dem Amtsgericht klar gemacht werden kann, warum _genau
diese_ Person nachgerückt ist, also die Eindeutigkeit.
2. Zum §2 (3): Hier muss die Unabhängigkeit noch klarer sein, bspw. durch Sätze
wie: "Die Unabhängigkeit des Vereins ist hierdurch nicht beeinträchtigt.",
"Der
Verein _kann_ ... wahrnehmen." und "Der Verein führt seine Geschäfte
unabhängig."
Ich bevorzuge die letzten beiden Varianten in Kombination.
3. Das Sammeln von Spenden muss nicht explizit in der Satzung genannt werden.
Aber egal, wie sehr wir uns bemühen, wir sollten trotzdem davon ausgehen, dass
noch einmal Änderungen vorgenommen werden müssen, der Trend geht in den letzten
Jahren wohl recht klar in diese Richtung :-)
Es gibt außerdem ein paar Anmerkungen auf der Diskussionsseite von Vulture und
Simplicius:
http://de.wikipedia.org/w/wiki.phtml?title=Wikipedia_Diskussion:Verein/Satz…
Heute wird das wohl nichts mehr mit den letzten Änderungen, wir müssen uns
morgen die Zeit nehmen.
Kurt
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