Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006
wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, mit seiner Domain wikipedia.de auf die
deutschsprachige Eingangsseite der freien Enzyklopädie Wikipedia (
de.wikipedia.org)
weiterzuleiten.
Unsere Rechtsanwälte haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der
Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch
zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden
ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem
20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.
Wir rechnen damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über unseren Widerspruch gegen
die einstweilige Verfügung entscheidet, und hoffen, dass dann die einstweilige Verfügung
endgültig aufgehoben wird.
Vereinzelt wurde darüber spekuliert, Wikimedia Deutschland e.V. hätte mit der
vollständigen Abschaltung der Weiterleitung unter Umständen überreagiert. Dies war nicht
der Fall, wir haben uns damit lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten:
Dem Antragsgegner wird es [...] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die
Internetadresse
de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse
de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes
der Antragsteller nennt.
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 20. Januar 2006
Wir danken der Kanzlei JBB Rechtsanwälte und ganz besonders Herrn Rechtsanwalt Thorsten
Feldmann für die schnelle und kompetente Hilfe.
Einstweilige Verfügung (als PNG): Seite 1, Seite 2
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Diese Mitteilung kann eingesehen und kommentiert werden unter:
http://www.wikimedia.de/index.php?p=108