Zunächst: Die Dame vom Finanzamt (die ich gestern vergaß mit aufzulisten) hat
sich gemeldet, ich werde morgen einen Brief mit ihren Anmerkungen im Kasten
haben. Sie hat wohl mehrere Vorschläge gemacht, was noch geändert werden sollte,
aber mir ist damit schonmal ein Stein vom Herzen gefallen. Ob ich ihre
Hilfsbereitschaft zunächst unterschätzt habe oder mein unglaublicher Charme ihr
Herz erweichen konnte, kann ich nicht genau sagen.
DaB. schrieb:
Kurt schrieb am Monday, January 01, 1601 1:00 AM:
Zur Zeit bin ich in Kontakt mit
* RA Sebastian Biere von der Kanzlei JBB: Sehr freundlich, konnte schnell
sehr klar durchschauen, wie die Problemlage ist, welche Bedenken es gibt,
und machte auf mich einen sehr guten Eindruck. Er konnte auch klar sagen
was er nicht weiß und will sich kundig machen. Bisher kümmert er sich auf
jeden Fall um den §2(3), ich habe ihn gebeten, uns auch bei den restlichen
Fragen zu helfen.
Gibt es schon Rückmeldungen/Einschätzungen bzgl. des §2.3 ?
Am Telefon hielt er es für am einfachsten und sichersten, die fragliche Passage
zu entfernen und statt dessen Geld zweckgebunden an die Stiftung zu überweisen,
also bspw. für einen neuen Server, und sich von ihr dafür eine Rechnung
ausstellen zu lassen. (Anmerkung von mir: Vielleicht wäre es noch sauberer, wenn
der Verein selber die benötigten Teile in den USA bestellt.)
Aber wir sollten auf jeden Fall seine Mail abwarten.
* dem Anwalt
vom ADFC: Die bisherigen Kommentare waren ja
sehr hilfreich; Ich habe ihm jetzt eine von Arne und mir erstellte Liste
der offenen Fragen zugemailt.
Könntest du diese Liste bitte hier veröffendlichen, damit auch wir anderen
wissen, was bereits geklärt ist/in der Klärung ist ?
Habe ich unter diese Mail kopiert.
* Sylvia Nickel: Eine ältere Fassung der
>Satzung wurde ja im Großen und Ganzen schon von Ihrem Anwalt abgesegnet,
>ich habe sie jetzt aber nochmal auf die noch offenen Fragen angesetzt.
Sie will die Fragen an ihre Anwälte weiterreichen.
Nicht mehr in
Kontakt bin ich mit
* der Anwältin von Jimbo: siehe Chat
Hier musst du mir auf die Sprünge helfen: Welcher Chat? (ungefähres Datum
bzw. Inhalt des Chats). Falls ich nicht anwesend gewesen seinen sollte,
könnte mir jemand bitte ein Log zuschicken?
Log hab ich keins, Antwort kommt aber per PM.
* einem sehr
freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit das
Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die
Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die
"Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere
steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst
auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Müssten diese Bescheide dann in die Satzung oder würde eine Einreichung mit
der Steuererklärung genügen?
Auf jeden Fall als Anlage, sonst werden die nach zwei Monaten nachgefordert,
Bearbeitung dauert dann nochmal einen Monat, usw. :-)
Diesen letzten
Hinweis sollten wir ggf. sicher ernst nehmen, aber ich denke
wir haben für die restlichen Fragen jetzt genügend "Eisen im Feuer", so
dass es sich nicht lohnen würde dafür noch einen weiteren Anwalt zu
bezahlen.
Kannst du mal so ungefährt schätzen, wieviel Geld wir bereits an
Anwaltkosten "verbraucht" haben?
Soweit ich das sehe werden wir nur den Herrn vom ADFC bezahlen müssen, alle
anderen haben entweder ein großes Herz, werden durch jemanden mit großem Herz
vergütet (an dieser Stelle ein Hoch auf Herrn von Hase (akademie.de), dem wir
den großartigen RA Biere zu verdanken haben), oder konnten meinem unglaublichen
Charme ... s.o.
Kurt
Und hier der Fragenkatalog:
1.) Unser primäres Ziel ist es, steuerbegünstigte Spenden zu sammeln, um diese
zumindest zu großen Teilen an die US-amerikanische Wikimedia Foundation
weiterzuleiten. Denn diese betreibt die verschiedenen Projekte, die wir fördern
wollen.
Ist dies mit der Satzung aus Ihrer Sicht möglich oder sind noch Korrekturen
vorzunehmen? In unserer internen Diskussion wurde insbesondere über den §2(3)
lange diskutiert:
* Einige sahen in diesem Absatz eine eventuelle Gefahr im Hinblick auf die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit (weil sie vermuteten, dass sich das Finanzamt
daran stören könnte und ggf. langwierige Prüfungen notwendig würden, ob die
Foundation auch gemeinnützig im Sinne des deutschen Rechts ist).
* Andere befürchteten, dass bei einer Streichung des Absatzes die Möglichkeit
entfallen würde, Spenden zu sammeln und diese Gelder in die USA zu transferieren.
2.) Halten Sie folgende Formulierung für sinnvoll, um das Verhältnis zwischen
Wikimedia Foundation und Verein klarzustellen und Bedenken seitens der
Foundation (in Bezug auf eine Abspaltung) zu beseitigen?
Der Verein ist eine Sektion (local Chapter) der Wikimedia Foundation
Inc. (Florida, USA), die als Dachorganisation aller nationalen
Wikimedia-Sektionen fungiert und die dem Vereinszweck entsprechenden
Aktivitäten im internationalen Sektor koordiniert. Der Name "Wikimedia"
sowie die Namen der verschiedenen internationalen Wikimedia-Projekte
werden von der Wikimedia Foundation Inc. verwaltet und kontrolliert.
3.) Ist die Regelung, dass bei Ausscheiden eines BGB-Vorstands ein Beisitzer in
den BGB-Vorstand nachrückt, rechtlich in Ordnung, oder ist das nicht zulässig?
Müssen dann alle Beisitzer beim Amtsgericht eingetragen werden oder muss die
Eintragung nur im Falle eines Nachrückens geändert werden?
4.) Kann man die Haftung des Vorstandes verringern, beispielsweise durch eine
Beschränkung auf Fälle grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz? Wenn ja, wie?
5.) Ist es notwendig/sinnvoll, in §12 bereits jetzt eine Organisation zu
benennen, an die im Falle der Auflösung des Vereins das Vermögen übertragen wird?
6.) Gibt es sonst noch irgendwelche Ungereimtheiten oder Unklarheiten in der
Satzung, die wir korrigieren sollten?
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