Hallo Nadine,
On 24.03.2010 22:42, nadinestark(a)gmx.de wrote:
Bei dem Kompass 2020 handelt es sich ja um eine
"grundsätzliche Frage und Angelegenheit
des Vereins". Hier muss für ein satzungsgemäßes Vorstandshandeln mittels Kompass
2020
die MV kurz angerufen werden... Sollte ja auch kein Problem sein.
Das ist korrekt und auch so geplant. Der Kompass 2020 wird auf der
Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Der Teil, der bereits fertig
ist, soll auch zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur
protokollarischen Frage der Reihenfolge: die Vorstellung von Kompass
2020 wird Teil meines Rechenschaftsberichts sein, also vor der
Entlastung. Der Antrag zur Beschlussfassung erfolgt nach der aktuellen
Planung wesentlich später in der Versammlung.
Die hier fragliche Vorstandordnung ist nach meiner
privaten Einschätzung eine
"Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich" im Sinne von § 8
der
Satzung und damit der Mitgliederversammlung zur satzungsgemäßen Genehmigung
vorzulegen. Das sollte nach meiner Ansicht unbedingt rechtlich überprüft werden.
Die Vorstandswahlen können der Satzung folgend auch nur korrekt durchgeführt werden,
wenn die Posten (also zB Beisitzer) ausgeschrieben werden. Eine Verteilung nach Ressorts
sieht die Satzung und keine wirksam beschlossene Vereinsordnung vor. Jedenfalls soweit
ich es überschauen kann.
Ohne die juristische Haarspalterei weiter ausbauen zu wollen: Die
Gültigkeit einer Geschäftsordnung setzt nicht voraus, dass sie von der
Mitgliederversammlung vorher genehmigt wurde. Die Satzung verlangt
lediglich, dass Geschäftsordnungen genehmigt werden müssen, nicht dass
die Mitgliederversammlung sie beschließen soll. In der Praxis bedeutet
das, dass Geschäftsordnungen vom Vorstand kraft seiner gesetzlichen
Aufgaben beschlossen und dann der Mitgliederversammlung zur Genehmigung
vorgelegt werden. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung wäre dann nicht
mehr gegeben, wenn die Genehmigung versagt wird.
Wenn man diese Interpretation nicht teilt, sollte man bedenken, dass die
Geschäftsordnungen des Vereins sowohl sehr wichtige grundsätzliche Dinge
(z.B. Rolle des Geschäftsführers, Zustimmungsvorbehalte des Vorstands)
als auch eher technische Details (z.B. Einzelheiten für
Reisekostenabrechnungen, Abstimmfristen für Umlaufbeschlüsse) regeln.
Würde man davon ausgehen, dass Änderungen ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung nicht anwendbar sind, wäre eine Entwicklung der
Abläufe innerhalb des Vereins zwischen den Versammlungszeitpunkten nicht
möglich.
Gegebenenfalls wäre es daher vielleicht sinnvoll, die Satzung in diesem
Punkt etwas deutlicher zu fassen, sodass sowohl die Mitspracherechte der
Mitgliederversammlung als auch die Arbeitsfähigkeit des Vereins gewahrt
bleibt.
Noch ein Punkt zu den Ressorts: Arne hat die Auswahl auf dem Formular
treffend als "sich für Ressorts interessieren" bezeichnet. Die
Kandidatur ist immer für ein konkretes Vorstandsamt, d.h. Erster
Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer oder
Beisitzer. Die Möglichkeit, auf dem Formular ein oder mehrere Ressorts
anzugeben, dient primär der Information der abstimmenden Mitglieder, um
die Entscheidungsfindung, was das Gesamtbild des gewählten Vorstands
angeht, etwas zu erleichtern. Ob diese Information genutzt wird oder
nicht, muss jedes Mitglied genauso entscheiden, wie es für sich selbst
entscheidet, ob und wie es die Selbstvorstellungen der Kandidaten
berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es aber noch zwei weitere Gründe,
warum wir die Auswahl dieses Jahr in das Kandidaturformular aufgenommen
haben:
1) Die Nennung der Ressorts hilft den Kandidaten dabei einen Überblick
zu bekommen, welche Tätigkeiten Teil der Vorstandsarbeit sind und welche
Interessen und Fähigkeiten dabei besonders zum Zug kommen. Jemand, der
sich gut mit einem der genannten Ressort-Themen auskennt, fühlt sich
dann vielleicht eher motiviert, zu kandidieren, als wenn die Verteilung
im Verborgenen bleibt. Das ist natürlich eine Vermutung, meines
Erachtens aber eine plausible.
2) Die Selbstzuordnungen helfen auch dem Vorstand, rechtzeitig zu
erwartende Lücken zu erkennen und gegebenenfalls gezielt nach Kandidaten
für einzelne Ressorts zu suchen, die nicht schon abgedeckt wurden.
Während es keine Pflicht gibt, dass alle Ressorts abgedeckt werden, wäre
es schon sehr gut, wenn dem so wäre, da die damit verbundene Arbeit ja
nicht wegfällt. Sie muss dann von Vorstandsmitgliedern übernommen
werden, die ihre Interessen und ihre Expertise eigentlich woanders sehen.
Btw. gibt es eine Beschlusssammlung des aktuellen wie
der alten Vorstände, die im Netz
eingesehen werden kann der steht die nur in Papierform in der Geschäftsstelle?
Es gibt keine online verfügbare Beschlusssammlung. Protokolle von
Vorstandssitzungen wurden in der Vergangenheit sporadisch
veröffentlicht. Die Mitgliederversammlung wird mittels des
Rechenschaftsberichts des Vorstands über die Beschlüsse informiert.
Beste Grüße
Sebastian