Alexander.Klimke(a)gmx.de wrote:
In einem ausschliesslich von
"Berlin-Jurist" geschriebenen Artikel wird
ein
eindeutiger Urheberrechtsverstoß nachgewiesen.
Über die Benutzerseite
gelangt der Kläger zu dem Klarnamen Alexander Klimke und klagt gegen
mich.
Nun behaupte ich im Prozeß ganz dreist, mit der
Wikipedia nichts zu tun
zu
>haben.
Andrsvoss answered:
"... und begehe damit die Straftat des Betrugs,
für die ich persönlich
zahlen oder brummen werde:" sollte man den Satz vervollständigen.Unsere
Überlegung sollten besser dabei bleiben, wie wir uns gesetzeskonform
verhalten können.
Letzterem stimme ich voll zu, obwohl du in der Praxis gerade nicht "zahlen"
oder "brummen" würdest. Deshalb habe ich ja auch über dem Beispiel
ausdrücklich geschrieben, dass es nicht zur Nachahmung empfohlen ist. Das
Beispiel soll lediglich anschaulich darstellen, mit welchen Problemen die
Rechtsverfolgung behaftet sein kann und die Schlussfolgerung erlauben, dass
sich so mancher potentielle Kläger aufgrund von Beweisschwierigkeiten NICHT
zur Klage entscheiden wird.
Dass sich der Verein oder sonst jemand auf eine fehlende Passivlegitimation
berufen würde, ist dagegen nicht anstössig oder unlauter, sondern eine
sinnvolle Prozeßtaktik.
Ergänzung:
Am ehesten sehe ich bezüglich Klagen diejenigen Institutionen gefährdet, die
am Vertrieb der Wiki-DVD beteiligt sind, weil sich dort viele Probleme nicht
stellen.
Gruß,
Alexander Klimke