Hallo an alle
Die gute Nachricht zuerst:
1) Wir sind 20 Interessenten auf der Mailingliste!
Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel erreicht und können die
Vereinsgründung wagen.
2) Es sind aber noch die Statuten in Arbeit und ich wäre froh wenn wir bis
spätestens z.B. 21.12.07 einen Konsens gefunden haben.
Wir haben allerdings ein kleines Problem in der Methodik zur Erstellung
unserer Statuten.
Es gibt derzeit zwei Entwürfe zu den Statuten:
einerseits eine am 14. November neu erstellte Seite
http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statuten (kurz: neue
Seite), und
andererseits die Seite
http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statutenentwurf , die am
9.Oktober erstmals erstellt wurde (kurz: alte Seite).
Die zwei Seiten weichen in Form und teils in Inhalt voneinander ab.
Ich schlage daher vor, dass wir solange an der alten Seite
http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statutenentwurf weiter
arbeiten, bis wir einen Konsens der Bearbeiter (oder zumindest eine
qualifizierte Mehrheit unter den Listenteilnehmern der Mailingliste)
gefunden haben und können dann den gemeinsam erstellten Inhalt auf die neue
Seite verschieben.
Ich stelle die Unterschiede der zwei Seiten kurz dar und bitte
um Diskussion auf der zugehörigen Diskussionsseite und/oder hier auf der
Mailingliste:
'''Unterschiede in der Form'''
*Im Statutenentwurf (alte Seite) wurden die einzelnen Paragraphen als
'''Überschriften''' formatiert. Das erleichtert die Arbeit an den
einzelnen
Paragraphen und ermöglicht auch ein Inhaltsverzeichnis.
*Im Statutenentwurf wurden die '''geschlechterspezifischen'''
Unterschiede
dargestellt (z.B. Obfrau/Obmann). Das erschwert zwar die Lesbarkeit, ist
aber im Sinne der Gleichberechtigung m.E. sinnvoll und notwendig (siehe dazu
z.B.
http://www.wien.gv.at/ma57/sprache/ MA57 zur sprachlichen
Gleichbehandlung oder
[
http://info.tuwien.ac.at/akgleich/Erfordernis_Sprachliche_Gleichbehandlung.
htm TU Wien zur sprachlichen Gleichbehandlung]. Auf der neuen Seite
[[Wikimedia_Österreich/Statuten]] gibt es im § 18 Auflösung des Vereines
(bzw. am Ende des Dokumentes) den Hinweis: "Alle männlichen Bezeichnungen
gelten für weibliche Bezeichnungen sinngemäß."
'''Unterschiede im Inhalt:'''
Ich beschränke mich einmal nur auf die augenfälligsten Dinge, eine genauere
Analyse der Unterschiede möchte ich noch machen.
zu § 1 und 2:
*auf der alten Seite geht schon aus dem Namen die für die
Spendenabsetzbarkeit erforderliche Wissenschaftlichkeit hervor; dies ist
deshalb wichtig, weil der Verein vor allem die Spendenabsetzbarkeit
ermöglichen soll und das
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbareSpen
den/LeitfadenfrAntrgeau_4378/_start.htm
Finanzamt] hier sehr genau fordert: es muss wissenschaftlich auf
akademischem Niveau sein! Freie Wissensinhalte die aber z.B. nur
Kindergarten- oder Schulniveau erreichen, könnten die Spendenabsetzbarkeit
zerstören.
*Auch das vollständige Teilen der Ziele der Wikimedia Foundation zerstört
die Spendenabsetzbarkeit, es dürfen eben nur die gemeinsamen
wissenschaftlichen Ziele sein.
*auch der allgemeine Betrieb und die finanzielle Förderung des Betriebs von
Internetsystemen zerstört die Spendenabsetzbarkeit, es dürfen eben nur die
unmittelbar für die wissenschaftlichen Ziele erforderlichen speziellen Dinge
sein.
*das mit dem Sitz in Graz hatten wir schon diskutiert: in der alten Seite
ist es daher offen gelasen und sollte noch im Konsens oder mit
qualifizierter Mehrheit entschieden werden
zu § 10:
neue Seite: noch beide Begriffe "Mitgliederversammlung" und
"Generalversammlung" enthalten, wurde in
alter Seite bereits auf "Generalversammlung" vereinheitlicht.
alte Seite: "Bei Wahlen, Statutenänderungen und Änderungen der
Beitragsordnung ist den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl zu geben.
Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens
zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der
Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen."
Das scheint mir doch wichtig zu sein und sollte zumindest noch diskutiert
werden. Wie machen das die Schweizer und Deutschen?
zu § 12:
alte Seite: 4 Mitglieder, maximal 6 Beiräte, Funktionsdauer noch offen;
neue Seite: 6 Mitglieder, maximal 2 Beiräte, Funktionsdauer 2 Jahre;
ist prinzipiell ok und habe ich in den Entwurf eingearbeitet
zu § 13 Aufgabenkreis des Vorstandes und § 14
neue Seite:
Es scheint mir der folgende Passus den Präsidenten mit zuviel Macht
auszustatten:
"Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident berechtigt, auch in Angelegenheiten,
die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen,
unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im
Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch
das zuständige Vereinsorgan."
Ich schlage daher vor, das zu streichen. Das Vier-Augen-Prinzip soll gewahrt
bleiben, und Dinge die der Generalversammlung gehören sollen auch nur von
dieser im Vorhinein entschieden werden.
Sonst scheint es prinzipiell ok, ich muss es aber noch genauer lesen und
verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten
§ 16 Schiedsgericht
neue Seite: scheint prinzipiell ok, muss ich aber noch genauer lesen und
verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten
§ 17 Datenschutz
neue Seite: scheint mir überzogen zu sein dass "Jedes Mitglied ... die
unwiderrufliche Zustimmung (gibt), dass seine personenbezogenen Daten,
insbesondere Name, Vorname, '''Geburtsdatum''',
'''Beruf''', Funktion im
Verein, seine '''für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine
Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung''' mittels
Datenverarbeitung erfasst werden ... "
Die fett von mir hervorgehobenen Punkte sollten wir noch diskutieren: warum
muss ein Mitglied das Geburtsdatum angeben? evt. das Jahr bzw. ob
Volljährig, ok. Und die Ausbildung, Erfolge, etc. sollen nicht verpflichtend
sein. Wer es selbst angibt und unter die GNU-FDL stellt ok, aber von Haus
aus es zu verlangen scheint mir übertrieben. Das Recht auf Privatsphäre
sollte auch bei unseren Mitgliedern gewahrt bleiben.
§ 18 Auflösung des Vereines
scheint prinzipiell ok, muss ich aber noch genauer lesen und verstehen und
dann in den Entwurf einarbeiten
Anhang ist nicht angegeben:
ist ok, aber es sollte der Inhalt des Anhangs (nicht als Teil der Statuten)
dann z.B. als ein Antrag für die erste Generalversammlung gestellt werden
und vorher von uns gemeinsam erstellt werden.
Bitte um Durchsicht des Statutenentwurfes und Feedback
Nötig ist auch die Wahl des Ortes und Termins der konstituierenden
Generalversammlung:
Wahl des Orts:
http://doodle.ch/participation.html?pollId=wk7q7en44xvqn5a7
Wahl des Termins:
http://doodle.ch/participation.html?pollId=y7yy8ggxipe3fv93
Siehe auch
http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_%C3%96sterreich#Gr.C3.BCndung
Liebe Grüße
Edgar