Hallo Claudia,
vielen Dank für die Information. Ich finde, das ist ein guter Ansatz und ich freue mich, dass WMAT sich bewusst mit dem Thema auseinandersetzt. Die konkreten Aufgaben des Good-Governance-Gremiums (einmal werden auch Good-Governance-Beauftrage genannt) könnten vielleicht etwas deutlicher dargestellt werden, aber die Idee selbst finde ich gut und ich bin neugierig, wie sich das in der Praxis bewährt.
Eins ist mir besonders aufgefallen. In der Einleitung heißt es "Ziel ist es, eine verantwortungsbewußte Führung, Kontrolle und Kommunikation sicherzustellen ohne dabei die Entscheidungsfähigkeit und Effizienz der Leitungsorgane einzuschränken." Ich wundere mich, ob es einen Grund hat, dass ihr nicht "Ziel ist es, eine verantwortungsbewußte Führung, Kontrolle und Kommunikation sicherzustellen, um die Entscheidungsfähigkeit und Effizienz der Leitungsorgane zu fördern."
Denn eins muss klar sein: Good Governance ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit, um Handlungsfähigkeit und Entscheidungen gerade in wachsenden Strukturen zu ermöglichen. Dabei sollte Micro-Management soweit minimiert werden, wie es die Entwicklung der Organisation zulässt und Strukturen müssen sich etablieren, die die Entscheidungen und Umsetzungen unterstützen und Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festlegen.
Dazu gehört eine bewusste Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Rollen von Vorstand und Geschäftsführung. Gut, dass ihr das in dieser Form angeht.
Viele Grüße, Alice.